Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Praxisgebühr: KBV und Kassen einigen sich / Selbstverwaltung schafft patientenfreundliche Lösungen

(Köln) - "Alle von Krankenkassen und Kassenärzten zu klärenden Probleme bei der Praxisgebühr hat die gemeinsame Selbstverwaltung nun gelöst. Die Psychotherapeuten-Regelung haben wir verlängert; in "planbaren" Notfällen sind die Patienten von der Zehn-Euro-Zuzahlung befreit und Überweisungen können unter bestimmten Bedingungen auch im Folgequartal praxisgebührenfrei in Anspruch genommen werden." Mit diesen Worten hat heute in Köln der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, das gestrige Spitzengespräch von Krankenkassen und Ärzten zusammengefasst.

Die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen vereinbarten, dass Patienten, die nach einem Besuch bei einem nichtärztlichen Psychotherapeuten einen Arzt aufsuchen, dort die Quittung über die bereits gezahlte Praxisgebühr vorweisen können, um nicht erneut zehn Euro zu zahlen. Diese Regelung galt bereits für das erste Quartal 2004 und wird nun bis auf weiteres verlängert. "Damit haben wir sichergestellt, dass nichtärztliche Psychotherapeuten und ihre Patienten durch die Reform nicht benachteiligt werden", zeigte sich der KBV-Hauptgeschäftsführer zufrieden. Eine Regelung hatten Kassen und Kassenärzte treffen müssen, weil nichtärztliche Psychotherapeuten im Gegensatz zu anderen Ärzten nicht überweisen dürfen.

"Unbürokratisch können die Ärzte nun auch bei so genannten "planbaren" Notfällen helfen. Die Praxisgebühr wird hier nicht fällig", sagte Köhler weiter. Die Krankenkassen seien hier einem Vorschlag der KBV gefolgt. Als "planbar" gelten Notfälle, wenn ein Patient auf Anraten des Arztes den Notdienst aufsucht, beispielsweise um am Wochenende einen Verband wechseln zu lassen. "Wenn jemand wegen derselben Erkrankung mehrfach die Notfallambulanz aufsuchen muss, braucht er ebenfalls nur beim ersten Mal die Praxisgebühr zu bezahlen."

"Weiterhin haben wir vereinbart, dass in Fällen, in denen beispielsweise eine Blutprobe kurz vor dem Ende eines Quartals vom Arzt entnommen wird, aber erst zu Beginn des neuen Quartals im Labor untersucht werden kann, der Patient nur einmal die zehn Euro bezahlen muss", so Köhler.

Im Falle der Verordnung der Antibaby-Pille werden die Ärzte künftig Sechsmonats-Rezepte ausstellen, sofern dies medizinisch möglich ist. Dadurch entfällt für die betroffenen Frauen die Zahlung der Praxisgebühr in jedem Quartal.

Quelle und Kontaktadresse:
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