Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Presseauskunftsgesetz ist für Rechtssicherheit überfällig

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat erneut an den Gesetzgeber appelliert, dem in der Verfassung garantierten Auskunftsanspruch der Journalistinnen und Journalisten den längst überfälligen gesetzlichen Rahmen zu geben. "Wir brauchen das Presseauskunftsgesetz, das Bundesbehörden dazu verpflichtet, Journalisten die gewünschten Auskünfte zu erteilen", sagte DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken. "Die Praxis zeigt, dass der vom Bundesverwaltungsgericht vor anderthalb Jahren festgelegte Grundsatz, Journalisten hätten einen Anspruch auf Auskünfte nach Minimalstandard, nicht ausreicht."

Am gestrigen Montag hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen in einem Eilverfahren den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Az. 5 B 226/14). Ein Journalist hatte Auskunft über die Zahl der Journalisten und der Bundes- und Landtagsabgeordneten gefordert, über die das Bundesamt für Verfassungsschutz Daten erfasst.
Das Oberverwaltungsgericht argumentierte in seiner Ablehnung mit dem fehlenden Presseauskunftsgesetz: Es lasse sich nicht mit der "erforderlichen Gewissheit beurteilen, ob presserechtliche Auskünfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz lediglich auf dem Niveau eines verfassungsrechtlich gewährleisteten Minimalstandards verlangt werden könnten. Ebenfalls nicht hinreichend geklärt sei, ob der Gesetzgeber befugt wäre, das Bundesamt für Verfassungsschutz von der Pflicht zur Erteilung von Auskünften an die Presse ganz auszunehmen", hieß es wörtlich in einer Mitteilung des OVG.

Der DJV-Vorsitzende rief die Bundestagsabgeordneten auf, Rechtssicherheit zu schaffen: "Den Nutzen hätten nicht nur die Journalisten, sondern auch Gerichte und Bundesbehörden. Das rechtliche Vakuum darf kein Dauerzustand bleiben."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(sy)

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