Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

Pressekonferenz in Berlin: Gesundheitsreform in Teilen verfassungswidrig

(Berlin) – Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz kommt in seinem Gutachten zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zu dem Ergebnis, dass die seit Anfang des Jahres gültige Neuregelung, wonach die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Mitglieder als Vermittler der privaten Krankenversicherungen tätig werden können, in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist: Sie verletzt die verfassungsimmanente Wesentlichkeitstheorie, das Grundrecht der Berufs- und Gewerbefreiheit sowie den Gleichheitsgrundsatz.

„Die gesetzliche Neuregelung greift in sachlich nicht gerechtfertigter Weise in den Wettbewerb und damit in die Berufsfreiheit der Versicherungsvermittler ein, die bisher solche Zusatzversicherungen vermittelten“, erläuterte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) Ludger Theilmeier bei einem Pressegespräch in Berlin. Prof. Scholz sehe daher die Wettbewerbsgleichheit nach Art. 3 des Grundgesetzes verletzt. „Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Krankenkassen mit ungleichen und unzulässigen Waffen ausgestattet“, prangerte Theilmeier die unfaire Konkurrenz an. Denn die Kassen haben erhebliche Vorteile: So brauchen sie ihre Mitglieder nicht als Kunden zu werben, sie verfügen über die Adressen von gut 90 Prozent der Bevölkerung. Die wettbewerblichen Ressourcen sind damit ungleich verteilt. „Und die gesetzlichen Krankenkassen vermitteln zwar ohne Provisionen, aber nicht umsonst“, ergänzte der BVK-Präsident. Denn die Kosten von Vermittlung und Beratung werden bei den gesetzlichen Krankenkassen aus den Pflichtbeiträgen finanziert. Das heißt: „Die Zeche zahlen alle gesetzlich Versicherten – selbst diejenigen, die sich nicht privat absichern wollen.“

Diese Gesetzesänderung kann vielen selbständigen Versicherungsvermittlern die wirtschaftliche Basis entziehen. „Denn unter Ausübung wirtschaftlichen Drucks haben die Kassen mit den privaten Krankenversicherungen günstigste Gruppenverträge zu Dumpingpreisen ausgehandelt“, erklärte Theilmeier weiter, „Damit stehen Tausende der mehr als 80.000 hauptberuflich tätigen Versicherungsvermittler, die ausschließlich oder überwiegend private Krankenversicherungen vermitteln, vor dem Aus.“ Der BVK werde alles tun, um seine Mitglieder vor diesem verfassungswidrigen Eingriff in ihre Berufstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu schützen, kündigte Theilmeier an: „Der BVK wird auf der Grundlage des Gutachtens von Prof. Scholz eine Verfassungsbeschwerde unterstützen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) Kekulestr. 12, 53115 Bonn Telefon: 0228/228050, Telefax: 0228/2280550 Ansprechpartner: Präsident des BVK, Ludger Theilmeier, Telefon: 05241/26999 Pressestelle des BVK, Hans-Dieter Schäfer, Telefon: 0228/22805-16 Pressestelle des BVK, Maschamay Poßekel, Telefon: 0228/22805-39

NEWS TEILEN: