Pressemitteilung | Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. - Büro Berlin

Pressestatement zum Artikel "Kassen tricksen weiter mit Diagnosen"

(Berlin) - In dem Artikel "Kassen tricksen weiter mit Diagnosen", welcher am 9. April 2017 in der Welt am Sonntag erschienen ist, wird behauptet, dass Krankenkassen die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nutzen, um die Regelungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes bezüglich des Verbots einer Vergütung für bestimmte Kodierungen zu umgehen. Hierzu erklärt der Pressesprecher des Deutschen Hausärzteverbandes, Vincent Jörres:

"Die im Rahmen des Artikels aufgestellte Behauptung, die Regelungen zur Verhinderung von Manipulationen bei der Kodierung von Diagnosen im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) würden nicht für die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gelten und Krankenkassen könnten diese daher nutzen, um das Gesetz zu umgehen, ist nachweislich falsch. Ein Blick in den Gesetzestext reicht, um festzustellen, dass die Regelungen des HHVG selbstverständlich auch für Selektivverträge gelten und somit eben auch für die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung. Ein entsprechender Satz wurde in den § 73b SGB V eingefügt. Wie Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung jetzt also genutzt werden sollen, um eine gesetzliche Vorschrift zu umgehen, die in derselben Weise für diese Verträge gilt, erschließt sich beim besten Willen nicht.

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass es richtig ist, dass Krankenkassen kein Geld für reine Kodierungen zahlen dürfen. Daher haben wir das Verbot der sogenannten Betreuungsstrukturverträge ausdrücklich begrüßt, denn diese leisten keinen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung.

Bei den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung handelt es sich hingegen um Versorgungsverträge, bei denen der Betreuungsaufwand vergütet wird und nicht die Dokumentation bestimmter Diagnosen. So wird beispielsweise in der P3-Pauschale der zusätzliche Aufwand bei der Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen vergütet. Die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung verbessern nachweislich die Qualität der Versorgung und haben mit den Betreuungsstrukturverträgen überhaupt nichts zu tun. Das hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit immer wieder unterstrichen."

"Die im Rahmen des Artikels aufgestellte Behauptung, die Regelungen zur Verhinderung von Manipulationen bei der Kodierung von Diagnosen im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) würden nicht für die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gelten und Krankenkassen könnten diese daher nutzen, um das Gesetz zu umgehen, ist nachweislich falsch. Ein Blick in den Gesetzestext reicht, um festzustellen, dass die Regelungen des HHVG selbstverständlich auch für Selektivverträge gelten und somit eben auch für die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung. Ein entsprechender Satz wurde in den § 73b SGB V eingefügt. Wie Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung jetzt also genutzt werden sollen, um eine gesetzliche Vorschrift zu umgehen, die in derselben Weise für diese Verträge gilt, erschließt sich beim besten Willen nicht.

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass es richtig ist, dass Krankenkassen kein Geld für reine Kodierungen zahlen dürfen. Daher haben wir das Verbot der sogenannten Betreuungsstrukturverträge ausdrücklich begrüßt, denn diese leisten keinen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung.

Bei den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung handelt es sich hingegen um Versorgungsverträge, bei denen der Betreuungsaufwand vergütet wird und nicht die Dokumentation bestimmter Diagnosen. So wird beispielsweise in der P3-Pauschale der zusätzliche Aufwand bei der Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen vergütet. Die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung verbessern nachweislich die Qualität der Versorgung und haben mit den Betreuungsstrukturverträgen überhaupt nichts zu tun. Das hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit immer wieder unterstrichen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hausärzteverband e.V., Büro des Bundesvorsitzenden Berlin Vincent Jörres, Pressesprecher Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin Telefon: (030) 88714373-35, Fax: (030) 88714373-40

(wl)

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