Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V. (BvDP)

Price-Cap-Regulierung 2003 für Postdienstleistungen kann Wettbewerb gefährden

(Bonn) - Bei der Entgeltfestsetzung für Postdienstleistungen hält der BvDP das Preis-Cap-Verfahren für besser und praktikabler als das Einzelpreisverfahren. Der BvDP begrüßt dies in seiner Stellungnahme zu den „Eckpunkten für die Price-Cap-Regu-lierung 2003“ der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP).

Beim Price-Cap-Verfahren werden verschiedene Postdienstleistungen in einem Korb zusammengefasst. Voraussetzung ist allerdings, dass sie einer ähnlichen Wettbewerbsintensität unterliegen. Für diesen Korb wird ein maximal zulässiger Durchschnittspreis festgeschrieben. Wie dieser Durchschnittspreis erzielt wird, d.h. mit welchen Preisen für welches Produkt, entscheidet das Unternehmen selbst. Einflussfaktoren zur Bestimmung der Obergrenze können die gesamtwirtschaftliche Preisentwicklung und Produktivitätsfortschritt der Branche sein.

Bei einem rigiden Einsatz dieser Kriterien sieht der BvDP jedoch die Gefahr, dass es dadurch zu Preisvorgaben komme, die ausgehend vom derzeitigen Entgeltniveau zu einem Verdrängungswettbewerb auf den Briefmärkten führen würde. Verlierer wären die Newcomer und die kleineren Dienstleister.

Die RegTP erklärt, dass bei der Preisgestaltung mit dem Price-Cap-Verfahren das Prinzip der Flexibilität gestärkt werden solle. Der BvDP sieht dies jedoch durch das von der RegTP vorgesehene Verwaltungsverfahren gefährdet. Dies gelte insbesondere für die geforderte Vorlage von Unterlagen. Es sei nicht einsichtig, dass die RegTP Unterlagen über Dienstleistungen verlangen könne, die nicht Bestandteil eines Korbes sind. Dieses Verfahren lasse befürchten, dass die Price-Cap-Regulierung zu mehr Bürokratisierung führe.

Die Eckpunkte der RegTP definieren nicht, wie die Körbe zusammengesetzt sein sollen. Für den BvDP sei dies aber für die Preisfestsetzung von grundlegender Bedeutung. Er forderte, dass bei der endgültigen Festlegung möglichst viele Postdienstleistungen in wenigen Körben zusammengefasst werden müssten. Dadurch lasse sich am besten das Ziel einer flexiblen und verbraucherfreundlichen Preisgestaltung erfüllen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Postdienstleister (BvDP) Adenauerallee 87 53113 Bonn Telefon: 0228/914360 Telefax: 0228/9143660

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