Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Private Entsorgungswirtschaft fordert höhere Verwertungsquoten beim Dosenpfand

(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. fordert für bepfandete Getränkeverpackungen höhere Verwertungsquoten als die derzeit für sonstige Verkaufsverpackungen geltenden. Dies sei, so der Verband, einer von drei wesentlichen Änderungsvorschlägen für die im Entwurf vorliegende "kleine" Novelle der Verpackungsverordnung. Diese finde ansonsten die grundsätzliche Unterstützung der privaten Entsorgungswirtschaft.

Die Lücke zwischen lizenzierten Mengen (100 Prozent) und den zu verwertenden Mengen (derzeit 60 Prozent bei PET) müsse, so der Verband, mit den zu erwartenden Rücklaufquoten von ca. 85 Prozent in Einklang gebracht werden. Ansonsten würden Mengen im Markt verbleiben, für die kein Rücknahmesystem zur Rücknahme verpflichtet sei. So z.B. bei Kiosken und Kleinhandeltreibenden.

Der BDE, so der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Frank-Rainer Billigmann, fordere daher eine Quote, die an die tatsächliche Rücklaufquote gekoppelt wird. Man empfehle demzufolge bei der anstehenden Novelle der Verpackungsverordnung folgenden Wortlaut in den Gesetzestext aufzunehmen: "...die gesamten zurückgegebenen Getränkeverpackungen sind abzüglich eines angenommenen Schwundes von 5 Prozent einer Verwertung zuzuführen."

Darüber hinaus, so Billigmann, sei durch eine Ergänzung im Anhang 1 (zu§6) Verpackungsverordnung klarzustellen, "dass Selbstentsorger die Zuführung zur Verwertung in der selben Weise und Intensität zu dokumentieren haben, wie dies von den dualen Systemen verlangt wird."

Weiterhin muss nach Ansicht des BDE sichergestellt werden, dass neben der geplanten Aufzählung auch weitere Verpackungsarten eine Freistellung von der Pfandpflicht erreichen können. Dies müsse für alle Verpackungen gelten, die aufgrund ökobilanzieller Erkenntnisse "ökologisch vorteilhafte Getränkever-packungen" sind. Der BDE hält dafür die Aufnahme einer Innovationsklausel für erforderlich. Hierdurch würden für die Verpackungsindustrie Anreize für die Entwicklung ökologisch vorteilhafter Verpackungen geschaffen. Weiterhin würde die Entsorgungswirtschaft angeregt, die Verwertung weiter zu optimieren.

Die private Entsorgungswirtschaft tritt ebenso dafür ein, Verpackungen, die Trinkmilch, Buttermilch oder Milchmischgetränke enthalten, von der Pfanderhebungspflicht auszuschließen. Es sei dem Verbraucher nicht zuzumuten, entleerte Milchverpackungen in den Wohnungen aufzubewahren und zu den Vertreibern zurückzubringen. "Darüber hinaus ergeben sich aber für die Vertreiber durch die notwendige Zwischenlagerung hygienische Probleme", so Billigmann abschließend.

Der BDE ist die mitgliederstärkste Vereinigung der bundesdeutschen Entsorgungsbranche. Als überwiegend mittelständisch strukturierter Verband repräsentiert er rund 900 Mitgliedsunternehmen mit ca. 160.000 Beschäftigten und ca. 18 Mrd. Euro Umsatz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: 030/5900335-0, Telefax: 030/5900335-99

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