Pressemitteilung | Verband der Privaten Hochschulen e.V. (VPH)

Private Hochschulen zufrieden mit der Neuordnung des Akkreditierungssystems

(Heidelberg) - Nach dem Stand der Beratungen der Länder wird das neue Akkreditierungssystem Anfang 2018 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss auch die Wissenschaftsfreiheit gegenüber den Akkreditierungsinstitutionen gestärkt.

Bei der ASIIN Veranstaltung Zeiten des Wandels der deutschen Hochschullandschaft: Die Neuordnung des deutschen Akkreditierungssystems ab 2018 am 12. Und 13. September in Berlin, wo das neue System vorgestellt wurde, zeigte sich der Vorstand des VPH mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden.

Vorstandsvorsitzender des VPH (Verband der Privaten Hochschulen e.V.) Prof. Klaus Hekking: "Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat sich gelohnt, wir haben fast alles erreicht, was uns wichtig war:
- Ein rechtsstaatliches Akkreditierungssystem mit Rechtsschutz der Hochschulen gegen Akkreditierungsentscheidungen und Anhörung der Hochschulen vor ablehnenden Entscheidungen und der Festlegung von Auflagen.
- Gleichbehandlung von staatlichen und privaten Hochschulen Obligatorische Qualitätssicherung für alle Hochschulen und nicht nur für private Hochschulen. Während letztere praktisch alle Studiengänge akkreditiert haben, ist das bei ersteren nicht der Fall.
- Transparenz des Verfahrens und Verlässlichkeit für die Studierenden durch die Veröffentlichung von Akkreditierungsentscheidungen in einem öffentlichen Akkreditierungsportal. Dies ist auch deshalb wichtig, da immer mehr Tarifverträge die Eingruppierung von der Akkreditierung der Abschlüsse abhängig machen
- Obligatorische Evaluation des Akkreditierungsverfahrens nach 5 Jahren, um es an neue Entwicklungen anzupassen. Damit wird die Innovationsfähigkeit der Qualitätssicherung gewährleistet
- Reduzierung des bürokratischen Aufwands durch vereinfachte Reakkreditierung, durch Verlängerung der Akkreditierungszeit auf 8 Jahre, Digitalisierung der Akkreditierung, sowie der Möglichkeit der gemeinsamen Systemakkreditierungen mehrerer kleiner Hochschulen und die Möglichkeit alternative Qualitätssicherungsverfahren anzuwenden."

Der VPH freut sich auch, dass nach den Vorstellungen der Kultusministerkonferenz künftig auch ein Vertreter der privaten Hochschulen im Akkreditierungsrat vertreten sein soll. Auch begrüßt Prof. Hekking die konstruktive Zusammenarbeit der KMK mit dem VPH. Nur in einem Punkt konnte der VPH sich nicht durchsetzen. Vorstandsvorsitzender Hekking: "Eine Verschweigungsfrist bei Verzögerungen von Akkreditierungsentscheidungen konnten wir nicht durchsetzen. Wir glauben aber, dass das neue Verfahren seinen Auftrag der Qualitätssicherung für Studierende und Hochschulen besser erfüllen wird als bisher."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Privaten Hochschulen e.V. (VPH) Thomas Halder, Geschäftsführer Bonhoefferstr. 1, 69123 Heidelberg Telefon: (06221) 883616, Fax: (06221) 883641

(wl)

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