Private TK-Unternehmen können "entbündelten Zugang" zum Ortsnetz nutzen!
(Köln) - Die Telekom darf ihren Wettbewerbern den entbündelten Zugang zum Ortsnetz nicht verwehren. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach einem drei Jahre dauernden Verfahren endgültig klargestellt, dass die Deutsche Telekom AG verpflichtet ist, den Wettbewerbern den Zugriff auf den blanken Draht zu gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit die Position der Regulierungsbehörde und der Wettbewerber voll bestätigt. "Mit dieser Entscheidung ist nun endgültig Rechtsklarheit geschaffen", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM e. V.); "das Gericht hat eine für den Fortgang der Liberalisierung wichtige Entscheidung getroffen." Bereits nach einer Verordnung der EU müssen die jeweiligen Monopolunternehmen den Wettbewerbern den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss gewähren. Die Telekom hatte den Wettbewerbern lediglich einen Zugang gemeinsam mit ihrer technischen Ausgestaltung zur Verfügung stellen wollen. "Nun besteht für die Wettbewerber die Möglichkeit, eigene Produkte anzubieten und die Technik individueller zu gestalten. Das bedeutet für den Kunden eine größere Angebotsvielfalt, die wir sehr begrüßen", so Jürgen Grützner.
Damit folgt das Gericht den vorangegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster.
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