Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Professionelle Hausverwaltung lohnt sich / Weniger Fehler bei Betriebskostenabrechnungen und schnellere Neuvermietung leer stehender Wohnungen

(Berlin) - Immer wieder gibt es zwischen Mietern und Vermietern Ärger wegen Betriebskostenabrechnungen. Bestimmte Posten fehlten, der Verteilerschlüssel sei falsch berechnet, regelwidrige Kosten seien mit einbezogen worden, lauten häufige Beschwerden von Mietern. „Während aber solche Fehler professionellen Hausverwaltern nur selten passieren, hat derjenige, der nur nebenberuflich Wohnungen vermietet, oft gar nicht die Zeit, die zahlreichen Vorschriften, richterlichen Urteile und steuerlichen Neuregelungen zu den Mietnebenkosten zu kennen und richtig anzuwenden – falsche Betriebskostenabrechnungen sind häufig die Folge“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD Bundesverbands. „Das Engagement eines professionellen Hausverwalters lohnt sich deshalb – sowohl aus Zeit- als auch aus Kostengründen.“

Weniger Fehler in der Betriebskostenabrechnung

Jeder Vermieter sollte für seine Wohnungen einmal pro Jahr Betriebskostenabrechnungen versenden. Nur dadurch können Vermieter bei ihren Mietern alle Kosten geltend machen, die während der Abrechnungsperiode tatsächlich angefallen sind: In vielen Fällen übersteigen die Kosten die Vorauszahlungen der Betriebskosten durch die Mieter. „Hat ein Vermieter aber in seiner Betriebskostenabrechnung Kosten vergessen oder falsch angegeben, kann er sie nicht nachträglich einfordern“, erläutert der Berliner Rechtsanwalt und Hausverwalter Ulrich Löhlein. „Wenn ein Mieter seine Betriebskostenabrechnung erst einmal erhalten hat, ist sie auch rechtlich bindend.“ Bei professionellen Hausverwaltungen sei die Fehlerwahrscheinlichkeit von Betriebkostenabrechnungen bedeutend geringer, weil sie über spezielle Software verfügten und immer mehrere Mitarbeiter eine Abrechnung prüften. „Nicht zu unterschätzen ist außerdem der Zeitgewinn für Vermieter, wenn sie das Erstellen der Abrechnungen in professionelle Hände geben“, so Löhlein.

Professionelle Verwalter sind in der Regel zudem durch feste Bürozeiten besser für Mieter erreichbar, wenn diese Fragen zu ihrer Wohnung haben. Und bei Unstimmigkeiten können Verwalter gut zwischen Mieter und Vermieter vermitteln, weil sie über eine professionelle Distanz verfügen. „Ein Verwalter hat kein Interesse daran, einen Mieter zu übervorteilen“, sagt Rechtsanwalt Löhlein.

Schnelle Neuvermietung leer stehender Wohnungen

Stehen Wohnungen leer, können sich die Verwalter intensiv um rasche Neuvermietungen bemühen. Tipp: Die Verwaltung sollte eine Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) vorweisen können. „Dann kann der Verwalter das bisherige Zahlungsverhalten von potentiellen Neumietern abfragen und damit verhindern, dass der Vermieter an Mietnomaden gerät, die von Wohnung zu Wohnung ziehen und keine Miete zu zahlen“, sagt Löhlein. In der Regel schaffen es Hausverwalter auch bedeutend schneller, neue Mieter für leer stehende Wohnungen zu finden. „Für Hausverwaltungen sind Neuvermietungen alltägliches Geschäft“, sagt IVD-Vizepräsident Schick. „Nebenberufliche Vermieter müssten darin erst Erfahrungen sammeln.“

Nicht nur auf den Preis schauen

Für die Auswahl einer Hausverwaltung empfiehlt Schick, den Preis nicht als alleiniges Entscheidungskriterium zu nehmen. „Vermieter sollten vorher verschiedene Hausverwaltungen besuchen und sich ein Bild davon machen, wie die Büroarbeit jeweils organisiert ist“, sagt der IVD-Vizepräsident. Außerdem können Vermieter vor Vertragsabschluss fragen, ob die Verwaltung eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat: Die Mindestsumme sollte bei 100.000 Euro liegen. Diese Versicherung ersetzt Vermögensverluste von Vermietern, die durch einen Fehler des Hausverwalters entstanden sind.

Von Vorteil ist es ebenfalls, wenn die Mitarbeiter der Verwaltung akademische Zusatzqualifikationen vorweisen können, vor allem wirtschaftswissenschaftliche oder juristische Abschlüsse. Ein weiteres Auswahlkriterium bei der Suche nach einer professionellen Hausverwaltung ist die Mitgliedschaft in einer Berufsorganisation. Dadurch können Qualitätsstandards garantiert werden. So erfolgt die Aufnahme in den IVD Bundesverband nur nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(el)

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