Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

„Qualitätssicherung wird in der ambulanten Versorgung schon seit langem gelebt“

(Berlin) – „Für Vertragsärzte gelten die gleichen berufsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften wie für alle Ärzte auch. Darüber hinaus sind ein Drittel aller Leistungen in der ambulanten Versorgung zusätzlichen Qualitätsanforderungen unterworfen. Weder in der privaten Krankenversicherung noch in den Krankenhäusern findet ein vergleichbares Management statt. In der ambulanten kassenärztlichen Versorgung wird Qualitätssicherung gelebt.“ Dieses Fazit zog der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Manfred Richter-Reichhelm, anlässlich der Vorstellung des ersten KBV-Qualitätsberichts heute in Berlin.

Die Vorstellung übernahm Dr. Bernhard Gibis, Leiter des Dezernates Versorgungsqualität und Sicherstellung bei der KBV. „Qualitätssicherung findet vor allem in drei Bereichen statt: Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität“, erklärte er. „Dazu gehört die Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Ärzte, die Beurteilung von Praxisausstattungen und Behandlungserfolgen sowie regelmäßige Fortbildungen. Nur solche Ärzte, die das hohe Niveau ihrer Behandlung kontinuierlich nachweisen, dürfen Leistungen zulasten der Krankenkassen erbringen.“ Für durchschnittlich 26 Euro, so Gibis, die die Kassen pro Monat und Versichertem an die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen, sicherten diese ein gleichbleibend hohes und flächendeckendes Versorgungsniveau.

„Mit dem Qualitätsbericht will die KBV mit dem von interessierter Seite gerne gehegten Vorurteil aufräumen, in der gesetzlichen Krankenversicherung müsse man einen Mercedes bezahlen und einen Golf fahren“, erläuterte KBV-Chef Richter-Reichhelm. Der Bericht zeige, dass Qualitätssicherung in der ambulanten Medizin zum Selbstverständnis gehöre. „Die Gesundheitsreform hat den Eindruck vermittelt, dass Qualitätssicherung in der Medizin des Kassenarztes in der Vergangenheit nicht stattgefunden hat. Das Gegenteil ist der Fall", sagte Richter-Reichhelm.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160

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