Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

REITs flexibel, einfach und steuerlich transparent ausgestalten / REITs und Offene Immobilienfonds im Wettbewerb gleich behandeln / Ausreichender Anlegerschutz wichtig

(Frankfurt am Main) - Die Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) führt nach Ansicht des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. zu einer Reihe von Vorteilen: So würde sich die Liquidität des Immobilienmarktes in Deutschland erhöhen, Unternehmen könnten von der Verwaltung nicht zu ihrem Kerngeschäft gehörender Immobilien entlastet und damit insgesamt der Finanzplatz Deutschland gestärkt werden. Deswegen sollten REITs mindestens so flexibel und vielfältig ausgestaltet werden wie vergleichbare Instrumente im Ausland und dabei steuerlich transparent sein. Darüber hinaus dürften REITs gegenüber Offenen Immobilienfonds keine unsachgemäßen Wettbewerbsvorteile genießen; gleichzeitig sei auf ausreichenden Anlegerschutz zu achten.

„Diese Ziele können am besten erreicht werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Auflegung deutscher REITs im Investmentgesetz geregelt werden“, sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI. Denn das Investmentgesetz enthalte bereits Regelungen für Investmentaktiengesellschaften, die sowohl mit variablem als auch mit festem Kapital ausgestattet sein können. Um den rechtlichen Rahmen für international anerkannte und wettbewerbsfähige REITs in Deutschland zu schaffen, bedürfe es nur einer einfachen Gesetzesänderung: nämlich den zulässigen Anlagekatalog der Investmentaktiengesellschaft, der gegenwärtig auf Wertpapiere beschränkt ist, um Grundstücke und Grundstücks-Gesellschaften zu erweitern. Dem Anlegerschutz wäre ausreichend Rechnung getragen, da sich das Investmentgesetz als Anlegerschutzgesetz seit Auflegung der ersten Fonds im Jahre 1950 bewährt hat. Dies sei für das Vertrauen der Anleger bei Einführung eines in Deutschland völlig neuen Instruments von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Durch direkte Anwendung des Investmentsteuergesetzes wäre die für REITs erforderliche Steuerfreiheit auf Ebene der Gesellschaft und eine Besteuerung ausschließlich beim Anleger gewährleistet, ohne dass die Ausschüttung auf 80 oder 90 Prozent der Erträge festgeschrieben werden müsse. Das Investmentsteuergesetz brauche nicht geändert werden, da es sowohl auf die Investmentaktiengesellschaft als auch auf Investmentfonds uneingeschränkt anwendbar sei.

Der Rückgriff auf ein gesichertes steuerrechtliches Umfeld würde auch die komplexen Fragen nach der Besteuerung ausländischer Investoren in deutsche REITs beantworten. Denn das Investmentsteuergesetz sichere das Besteuerungsrecht Deutschlands bei der Investition ausländischer Anleger in inländische Objekte. Dagegen würde eine auf REITs zugeschnittene Änderung der allgemeinen, für Aktiengesellschaften geltenden Besteuerungsgrundlagen auf erhebliche praktische und systematische Schwierigkeiten stoßen. Deshalb könnten die mit der Einführung von REITs verfolgten Ziele nach Auffassung des BVI nur mit deutlich höherem Gesetzgebungsaufwand außerhalb des Investmentgesetzes erreicht werden. Dabei müsse dann sichergestellt werden, dass keine Ungleichgewichte im Wettbewerb zwischen Offenen Immobilienfonds und REITs entstehen. Offenen Immobilienfonds müssten deshalb vergleichbare Geschäftsmöglichkeiten wie REITs eingeräumt werden. Dies gelte insbesondere für die vorgeschlagene steuerbegünstigte Einbringung von Immobilien in einen REIT oder einen Offenen Immobilienfonds. Auch in diesem Fall sollten die Anlagemöglichkeiten von Investmentaktiengesellschaften im Investmentgesetz um Grundstücke und Grundstücks-Gesellschaften erweitert werden. Dadurch könnte eine wirtschaftliche und steuerliche Gleichstellung zwischen außerhalb des Investmentgesetzes geregelten REITs und Immobilien-Investmentaktiengesellschaften erreicht werden. Der Anleger hätte dann die Wahl zwischen einer weitgehend unregulierten und einer regulierten und beaufsichtigten Anlageform. Daneben sollten Investmentgesellschaften berechtigt sein, von REITs erworbene Grundstücke zu verwalten und selbst REITs aufzulegen.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt Telefon: 069/154090-0, Telefax: 069/5971406

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