Pressemitteilung | Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.

Rabattverträge sorgen für Unsicherheiten in der Arzneimittelversorgung

(Stuttgart) - Rabattverträge über Arzneimittel, wie sie von Krankenkassen seit 2007 geschlossen werden können, stehen in diesen Tagen in der Diskussion. Auch bei der Verordnung von Antibiotika, über die Rabattverträge bestehen, kommt es immer wieder zu Unsicherheiten. Der Arzt verschreibt konkret ein Arzneimittel beispielsweise mit der Packungsgröße N1 und möchte damit seinem Patienten 14 Tabletten zukommen zu lassen. Der jeweilige Rabattvertrag einer Krankenkasse schreibt ein jedoch das Produkt eines bestimmten Herstellers vor. Der Apotheker muss, wenn verfügbar, dann das Rabattarzneimittel an den Patienten abgeben. Stolperstein ist oft, dass der Arzt beim Verordnen nicht erkennt, wie viele Tabletten in der Rabattpackung sein werden. Denn die Packungsgröße N1 beschreibt keine konkrete Tablettenanzahl, sondern in diesem Fall eine Spannbreite von 11 bis 17 Tabletten.

Um eine ausreichende und wirksame Medikation sicherzustellen, müsste der Apotheker bei jeder Verordnung nochmals beim Arzt rückfragen, über welchen Zeitraum das Antibiotikum genommen werden soll. Oft müssen Antibiotika beispielsweise über die Dauer von sieben Tagen genommen werden. Dafür ist es nötig, dass der Patient 14 Tabletten erhält. Über die Rabattverträge kann es sein, dass Patient zu wenige Tabletten für die vorgesehene Therapiedauer erhält.

Der vermehrte Abstimmungs- und Erläuterungsaufwand in den Apotheken schafft zusätzliche Bürokratie, Verunsicherung beim Patienten, und Unmut beim Arzt, der sich durch die Rückfragen belästigt oder gegängelt fühlt. Bei diesen Verordnungen fordert der Landesapothekerverband, zu überdenken, ob Rabattverträge hier sinnvoll sind: "Eine wirtschaftliche Arzneimittelverordnung ist wichtig. Wir fordern die Krankenkassen jedoch auf, zu erkennen, dass Rabattverträge nicht für jeden Versorgungsbereich die richtige Lösung sind. Speziell in der Versorgung mit Antibiotika, Schmerzmitteln oder auch (Grippe)Impfstoffen ist der Landesapothekerverband der Ansicht, dass Rabattverträge die Versorgung der Menschen nicht optimal gestalten. Rabattverträge sind kein Allheilmittel und gelangen an Ihre Grenzen, wenn die Optionen auf finanzielle Einsparungen über das Patientenwohl gestellt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. Frank Eickmann, Leiter, Kommunikation Hölderlinstr. 12, 70174 Stuttgart Telefon: (0711) 22334-0, Telefax: (0711) 22334-97

(cl)

NEWS TEILEN: