Pressemitteilung | Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)

Rauchmelder-Pflicht für Wohnungen: Zum Jahreswechsel laufen Übergangsfristen zur Nachrüstung aus

(Kassel) - Der Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen bei Neu- und Umbauten ist inzwischen in fast allen Bundesländern Pflicht. Zug um Zug müssen aber auch die übrigen Wohnungen im Bestand mit diesen "kleinen Lebensrettern" ausgestattet werden. So bereits in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Zum Jahreswechsel enden die Nachrüstfristen in Hessen und Baden-Württemberg. Ein Jahr später gilt dies dann auch für Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam.

Der bvbf empfiehlt, Wohnungen in Bestandsbauten unbedingt frühzeitig mit Rauchmeldern nachzurüsten - auch dort, wo noch Übergangsfristen gelten, so in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Thüringen. In Berlin und Brandenburg sind Gesetzgebungsverfahren beabsichtigt. Im Freistaat Sachsen besteht bislang überhaupt keine Verpflichtung. Doch auch dort ist vorbeugend die Installation von Rauchmeldern anzuraten. "Die Bundesländer haben inzwischen den Ernst der Lage erkannt und entsprechende Vorschriften in ihre Bauordnungen eingefügt oder dieses geplant", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. "Leider kommen in Deutschland immer noch jedes Jahr rund 400 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben, die meisten davon durch giftige Rauchgase. Neben den Brandtoten gibt es jährlich rund 4000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich."

Brandtote sind Rauchtote

Insbesondere im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der menschliche Geruchssinn ausgeschaltet ist - nicht jedoch das Gehör. Die Rauchmelder warnen deshalb durch einen schrillen Alarmton. So können sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen.

Der bvbf rät, generell jede Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten

In den meisten Bauordnungen ist vorgeschrieben, Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen, mit je einem Rauchmelder auszustatten. Zudem gibt es Rauchmelder, die miteinander vernetzt werden können, so dass alle Melder gleichzeitig warnen.

Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben dem Verkauf hochwertiger Rauchmelder und Feuerlöscher auch deren fachgerechte Montage und Wartung übernehmen sowie eine umfassende Beratung zum vorbeugenden Brandschutz bieten. Die Handwerkerleistungen für den Einbau und regelmäßige Wartung können übrigens in Teilen steuerlich abgesetzt werden. Regionale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind neben vielen nützlichen Tipps beispielsweise unter www.bvbf.de abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Pressestelle Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel Telefon: (0561) 288640, Fax: (0561) 2886429

(sy)

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