Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

Rauchmelder jetzt auch in immer mehr Altbauten Pflicht

(Berlin) - Brandmelder sind jetzt fast in allen Bundesländern Pflicht. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Außer in Sachsen, Berlin und Brandenburg müssen in allen Bundesländern Neubauten und Umbauten mit Brandmeldern ausgerüstet sein oder werden; in Berlin und Brandenburg gibt es allerdings Bestrebungen, die Rauchmelderpflicht im Laufe des Jahres 2014 gesetzlich zu regeln. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein müssen bereits alle Neu- und Altbauten aus- und nachgerüstet sein. In Baden-Württemberg müssen Hausbesitzer dieses Jahr wieder ein Datum beachten: Die Einbaupflicht, die bei Neu- und Umbauten seit 2013 gilt, greift nun auch bei bestehenden Wohnungen: Nachrüsten der Altbauten bis zum 31.12.2014! Gleiches gilt für Hessen: Auch hier gilt die Einbaupflicht bereits seit 2005 für Neu- und Umbauten. Bestehende Wohnungen müssen jetzt bis zum 31.12.2014 nachgerüstet werden. Und das Saarland plant, noch im Laufe des Jahres 2014 eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten einzuführen. Ein Jahr länger Zeit hat Bremen: Bestehende Wohnungen müssen bis 31.12.2015 nachgerüstet werden. Derselbe Stichtag gilt für Sachsen-Anhalt und Niedersachsen: Nachrüsten von Bestandsbauten bis 31.12.2015. Noch ein Jahr länger Zeit haben die Nordrhein-Westfalen. Altbauten müssen dort bis zum 31.12.2016 nachgerüstet sein. Bis zum 31.12.2017 haben die Bayern Zeit, auch in ihren Bestandsbauten Rauchmelder zu montieren; die Thüringer müssen ihre Bestandsbauten bis zum 31.12.2018 nachrüsten. Übrigens: Einbau und Wartung können teilweise als Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(cl)

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