Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Rechtlich nicht geboten und methodisch zweifelhaft / Expertenanhörung in Bonn votiert gegen zweite Stufe des Forschungsvorhabens "Ermittlung des Selbstvermarktungsanteils in der Künstlersozialversicherung"

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages auf, nicht weiterhin auf die Durchführung der zweiten Stufe des Forschungsvorhabens "Ermittlung des Selbstvermarktungsanteils in der Künstlersozialversicherung" zu bestehen.

In dem gestern (28.1.) im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Bonn durchgeführten Expertengespräch, wurde deutlich, dass nicht nur die rechtliche Grundlage für die Ermittlung des Selbstvermarktungsanteils nach der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Jahre 2001 gänzlich entfallen ist, sondern dass auch methodische Probleme bei der Datenerfassung die Aussagekraft der geplanten Untersuchung deutlich belasten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann sagt: "Da beschließt der Deutsche Bundestag vor vier Jahren die Reform der Künstlersozialversicherung und ein Ausschuss desselben Bundestages ignoriert standhaft die neue Rechtlage. Schätzungsweise rund 350.000 Euro kann den Steuerzahler diese Ignoranz kosten. Mit einer Ausnahme haben alle Experten bei dem gestrigen Hearing im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Bonn die Weiterführung des Forschungsvorhabens ohne wenn und aber abgelehnt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages sollte dieses Votum ernstnehmen und nicht weiterhin auf einem teuren Gutachten bestehen, das rechtlich nicht geboten ist und methodisch angezweifelt wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Chausseestr. 103, 10115 Berlin Telefon: 030/24728014, Telefax: 030/24721245

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