Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)

Rechtsunsicherheit für Landwirte droht / Das vom Kabinett verabschiedete Umweltschadengesetz verkennt Einhaltung der guten fachlichen Praxis

(Berlin) - „Eine Regelung zur Haftung für Umweltschäden mag in einigen Fällen begrüßenswert sein. Im Bereich der Landwirtschaft schießt sie allerdings weit über das Ziel hinaus. Selbst bei Einhaltung der guten fachlich Praxis soll der Landwirt bei Schädigungen der Umwelt haftbar gemacht werden können.

Wir halten derartige Regelungen für kontraproduktiv. Hier muß eine Haftungsfreistellung her ,“ sagte Wolfgang von Dallwitz, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V. zu den Plänen der Bundesregierung in Berlin.

Der Gesetzentwurf sieht einheitliche Anforderungen für die Sanierung von Schäden an Lebensräumen, Arten, Gewässern und Böden vor, die durch Unfälle entstanden sind. Die Grundbesitzer fordern hier die Begrenzung der Biodiversitätsschäden auf Natura 2000 Schutzgebiete.

Mit dem neuen Umweltschadensgesetz wird eine EU-Richtlinie über die Umwelthaftung in deutsches Recht umgesetzt. Dem Gesetz muss aufgrund der Föderalismusreform lediglich der Bundestag und nicht auch der Bundesrat zustimmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V., Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Walldof-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807205, Telefax: (030) 31807242

(bl)

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