Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Reform-Kompromiss erreicht selbst gestecktes Ziel nicht / Ausgrenzung verschreibungsfreier Arzneimittel ist fatal für Patienten und GKV

(Berlin) - Mit dem Kompromiss zur Gesundheitsreform hat die Politik ihr selbst gestecktes Ziel nicht erreicht. Die strukturellen Probleme des Gesundheitswesens werden in wenigen Jahren eine erneute Reform erfordern. Dies erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp zu den Eckpunkten der Konsensverhandlungen. „Leider hat sich die Politik nicht getraut, mehr echten Wettbewerb zuzulassen. Der Kompromiss enthält aber durchaus einige richtige Ansätze“, so Fahrenkamp.

Der BPI-Hauptgeschäftsführer trat Behauptungen entgegen, wonach die Pharma-Industrie „ungeschoren“ davon gekommen sei. „Der Branche wird ein Beitrag in Höhe von einer Milliarde Euro abverlangt. Wer dies klein redet, will nur wieder altbekannte Vorurteile pflegen“. Außerdem leiste die Pharma-Industrie bereits seit vielen Jahren über die Festbeträge, das Beitragssatzsicherungsgesetz und die Aut-idem-Regelung einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Als fatal für Patienten und die GKV bezeichnete Fahrenkamp die Ausgrenzung der verschreibungsfreien Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Kassen: „Damit wird den Patienten eine abgestufte Arzneimitteltherapie vorenthalten. Sie werden in vielen Fällen ein im Hinblick auf das Krankheitsbild unangemessen stark wirkendes Präparate mit entsprechend höheren Nebenwirkungen verschrieben bekommen. Und weil die verschreibungspflichtigen Produkte meist teurer sind, kostet das die GKV mindestens 1,6 Milliarden Euro mehr pro Jahr.“ Denn verschreibungsfreie Präparate machten derzeit rund 30 Prozent der Verordnungen aus, verursachten aber nur 12 Prozent der Arzneimittelausgaben der GKV. Im Interesse der Patienten sei wenigstens eine erhebliche Ausweitung der vorgesehenen Ausnahmen nötig. „Es dürfen nicht nur willkürlich zehn bis zwölf Indikationen herausgegriffen werden, für die verschreibungsfreie Arzneimittel weiter erstattet werden. Vielmehr muss sich die Zahl der Indikationen am Versorgungsbedarf orientieren“, forderte der BPI-Hauptgeschäftsführer.

Nicht nachvollziehbar ist nach Fahrenkamps Worten die vorgesehene Erhöhung des Herstellerrabatts von sechs auf 16 Prozent für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht der Festbetragsregelung unterliegen: „Das ist rational nicht begründbar und dient allein der Geldbeschaffung. Diese Erhöhung wird sich auf viele mittelständische Unternehmen existenzvernichtend auswirken.“

Der BPI-Hauptgeschäftsführer begrüßte hingegen, dass das Zentrum für Qualität in der Medizin nicht wie ursprünglich geplant kommt. „Die Arzneimittel haben beim Markteintritt ja bereits ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen. Eine Nutzenbewertung lässt sich jedoch erst drei bis fünf Jahre nach Markteintritt vornehmen“. Der BPI habe deshalb als Alternative ein gemeinsam von Ärzten, Kassen und Industrie getragenes Zentrum für vergleichende Versorgungsforschung vorgeschlagen.

Fahrenkamp lobte ausdrücklich die Streichung der Positivliste: „Damit hat die Politik die einzig richtige Entscheidung getroffen.“ Die Positivliste hätte für die Patienten nur Nachteile gehabt, die GKV mit erheblichen Mehrausgaben belastet und den Pharmastandort Deutschland massiv in Gefahr gebracht.

„Mit der geplanten Zuzahlungsregelung sind wir nicht ganz glücklich“, sagte Fahrenkamp. Zwar sei die prozentuale Zuzahlung ein alter BPI-Vorschlag, doch wäre es gegenüber den Versicherten fairer gewesen, keine Mindestzuzahlung von fünf Euro einzuführen. „Bei preisgünstigen Arzneimitteln zahlen die Patienten auf diese Weise unnötig drauf“, kritisierte Fahrenkamp.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. , HGSt ( BPI ) Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: 030/279090, Telefax: 030/2790361

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