Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Reform des Betriebsverfassungsgesetzes geht an der Realität vorbei / Elektroindustrie warnt vor investitionshemmenden Wirkungen

(Frankfurt) - Eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist für den Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V. nur dann zu begrüßen, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen verbessert. Hierzu sei insbesondere eine Beschleunigung und Straffung der Mitbestimmungsverfahren erforderlich, damit die Unternehmen auf Kundenanforderungen schnell und unbürokratisch reagieren können. Die flexible Arbeitszeitgestaltung, die sich vor Ort in Zusammenarbeit mit Betriebsräten und autonomen Arbeitsgruppen in der Praxis bewährt hat, muss nach Ansicht des ZVEI durch flankierende Regelungen im BetrVG gefördert werden.

„Der derzeit vorliegende Reformentwurf des Betriebsverfassungsgesetzes ist jedoch einseitig und ausschließlich an den Interessen der Gewerkschaften orientiert“, kritisiert Norbert Knaup, Geschäftsführer des ZVEI. An der betrieblichen Wirklichkeit und den Bedürfnissen insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen gehe er weit vorbei. Der Betrieb dürfe auch nicht zu einem Diskussionsforum für allgemeinpolitische Themen umfunktioniert werden.

Probleme sieht die Elektroindustrie insbesondere bei der Änderung des § 91 BetrVG, der eine massive Ausweitung des erzwingbaren Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates hinsichtlich geplanter Änderungen von Arbeitsplätzen, von Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung vorsieht. Diese könne durch jede neue Investition oder jeden neuen Auftrag verändert werden. Damit wird das neu ausgestaltete Mitbestimmungsrecht faktisch zu einem Mitspracherecht des Betriebsrates hinsichtlich aller vom Arbeitgeber geplanten Investitionen führen und könnte sich investitionshemmend auswirken.

Ein weiterer negativer Aspekt des Entwurfs ist dem ZVEI zufolge die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern: Gerade in der Elektroindustrie ist die vorübergehende Beschäftigung dieser Leihkräfte erforderlich, um kurzfristig auf Kundenwünsche reagieren zu können. Diese Leiharbeitnehmer entschieden mit über Größe und Zusammensetzung des Betriebsrates über vier Jahre, obwohl sie nur kurzfristig im Unternehmen verweilen, nicht zur Stammbelegschaft gehören und in ihren Betrieben bereits gewählt haben. Damit würden auch die Mitbestimmungsrechte der langjährigen Belegschaft beeinträchtigt.

„Warum die Erhöhung der Zahl der Gremien, der Betriebsratsmitglieder und der freigestellten Betriebsratsmitglieder zu einer höheren Effektivität der Betriebsratsarbeit führen soll“, so Knaup, „ist für uns nicht nachvollziehbar.“ Auf jeden Fall würden die Kosten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen deutlich steigen. Allein die Personalkosten für Betriebsratsmitglieder erhöhen sich bei einem repräsentativen Betrieb der Elektroindustrie mit 250 Mitarbeitern von 80 auf 150 TDM. Da mehr als zwei Drittel der ZVEI-Mitglieder weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist die Elektroindustrie hiervon besonders betroffen.

Der ZVEI fordert deshalb, die Reform des BetrVG nicht gegen die Wirtschaft, sondern gemeinsam mit allen am Wirtschaftsleben Beteiligten realitätsnäher zu gestalten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass dringend erforderliche Investitionen nicht getätigt und weitere Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. Stresemannallee 19 60596 Frankfurt Telefon: 069/63020 Telefax: 069/6302317

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