Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Reform des Föderalismus muss auch die Städte und Gemeinden stärken

(Berlin) - Auch die Kommunen fordern eine Reform des Föderalismus in Deutschland. Die Gesetzgebungverfahren sind zu kompliziert und zu langatmig geworden. Die Gesetzesfolgenabschätzung und die Vollzugsfähigkeit von Normen wird zu wenig geprüft. Die Regelungswut ist nach wie vor ungebrochen. Die Reform des Föderalismus muss auch die Städte und Gemeinden stärken. Die Kommunen brauchen mehr Gestaltungsspielräume für eine eigenständige Politik für Bürger und Wirtschaft. “Wer der Politikverdrossenheit wirksam begegnen will, muss nicht nur in Sonntagsreden über Subsidiarität reden, sondern sie auch anwenden und in der Verfassung verankern,“ sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Schramm, im Anschluss an die Sitzungen des Präsidiums- und Hauptausschusses am 10. November in Berlin.

Zu der Reform gehören im Einzelnen

- Ausschluss der direkten Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen
- Prüfung der Vollzugstauglichkeit von Normen (z.B. Gesetze auf Zeit),
- Konkrete Kostenabschätzungen,
- Keine neuen Aufgaben für die jeweils andere Ebene, ohne dauerhafte Finanzregelungen,
- Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren bei kommunalrelevanten Gesetzen (insbesondere im Vermittlungsverfahren).

Wer den Grundsatz der Subsidiarität, dass heißt eine möglichst bürgernahe und vollzugstaugliche Gesetzgebung ernst nimmt, muss die gemeindliche Ebene stärken. Dazu gehört insbesondere eine Verankerung eines Anhörungsrechts der kommunalen Spitzenverbände im Grundgesetz). Das viele Hin und Her bei den Arbeitsmarktreformen (Hartz IV) hätte sich vermeiden lassen, wenn die Vollzugsebene, nämlich die Kommunen, von vornherein wirksam beteiligt worden wären.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert bei der Neuregelung bei der Zuständigkeit für das öffentliche Dienstrecht Augenmaß. Die statusrechtlichen Grundsätze, also die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Beamteneigenschaft begründet oder beendet wird, sollte bundeseinheitlich geregelt bleiben und somit in der Kompetenz des Bundes belassen werden. Nur so kann die notwendige Mobilität von Beamten auch über Landesgrenzen hinweg gewährleistet werden. Den Ländern und in Folge auch den Kommunen sollten allerdings im Bereich der Besoldung und Versorgung Zuständigkeiten eingeräumt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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