Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Reform des Wettbewerbsrecht bringt nur geringe Verbesserungen / Positiv: Telefonwerbung bleibt verboten / Placebo-Paragraf bei Gewinnabschöpfung

(Berlin) - Das reformierte Wettbewerbsrecht bleibt hinter den Erwartungen der Verbraucherverbände zurück. Dieses Fazit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband nach der Verabschiedung des novellierten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). "Die tatsächlichen Verbesserungen für die Verbraucher sind bescheiden", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Es sei zwar positiv, dass Unternehmensgewinne nun abgeschöpft werden können, wenn sie auf Irreführung oder Täuschung der Verbraucher zurückgehen. "Faktisch ist die Gewinnabschöpfung aber ein Placebo-Paragraf, der in der juristischen Praxis nicht greifen wird", so Edda Müller.

Entscheidende Voraussetzung für die Gewinnabschöpfung ist der Nachweis, dass eine unseriöse Firma Verbraucher vorsätzlich getäuscht hat. Vor Gericht wird sich dies als kaum überwindbare Hürde erweisen, befürchtet der vzbv. Weiterer Schwachpunkt ist das Fehlen eines Vertragsauflösungsrechtes für Verbraucher - damit bleiben Verbraucher auch dann an Verträge gebunden, wenn diese Verträge durch illegale Praktiken wie verbotene Telefon- und Faxwerbung oder Täuschung angebahnt wurden.

Als positiv bezeichnete der vzbv die Abschaffung der Beschränkungen bei Schlussverkäufen und Rabatten. "Die Schlussverkäufe waren zuletzt nur noch für rituelle Medienberichte im Sommer und Winter gut", so vzbv-Chefin Müller. "Damit entfallen Restriktionen für Handel und Verbraucher, die von der Wirklichkeit längst eingeholt sind." Auch einen verbesserten Schutz vor Mondpreisen sieht das neue UWG vor.

Der vzbv begrüßte, dass unverlangte Werbung per Telefon, Fax, Handy oder Email auch weiterhin verboten bleibt. Bis zuletzt hatten sich FDP und Teile der Union dafür ausgesprochen, dass Verbraucher zu Werbezwecken künftig auch unverlangt zu Hause angerufen werden können. Allerdings enthielt sich die Unionsfraktion bei der Abstimmung im Bundestag.

Müller kritisierte die Lobbyaktivitäten für eine Lockerung der Telefonwerbung. "Es ist absolut unglaubwürdig, wenn sich FDP und Unionspolitiker zum Retter der Nation vor Spamming und Faxwerbung aufspielen und gleichzeitig die Schleusen für unerwünschte Telefonwerbung öffnen wollen," sagte Edda Müller. Es sei zudem zynisch mit drohenden Arbeitsplatzverlusten bei Callcentern zu argumentieren: "Wer diese Arbeitsplätze schützen will, muss wissen, dass sie auf permanenten Gesetzesverstößen beruhen."

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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