Pressemitteilung |

Reformankündigung UWG: Konsequenter dritter Schritt / Vermutlich werden Schlussverkäufe an Bedeutung verlieren

(Berlin) - „Der deutsche Einzelhandel hält die Ankündigung der Abschaffung des Verbotes von Sonderverkaufsaktionen nach § 7 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) für den konsequenten dritten Schritt nach der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung im letzten Jahr“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG, Prof. Dr. Johann D. Hellwege.

In diesem Zusammenhang verwies Hellwege darauf, dass allein in diesem Jahr bereits mehrere Unternehmen mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren, weil sie nach Aufhebung des Rabattgesetzes davon ausgehen konnten, dass Sonderaktionen, die sich auf Rabatte stützen, ganzjährig erlaubt seien. „Insofern würde mit der Aufhebung des § 7 UWG eine starke Rechtsunsicherheit beseitigt werden“.

Hellwege weiter: „Wenn befristete Rabattaktionen demnächst ganzjährig möglich sein werden, werden die Schlußverkäufe im Januar und Juli an Bedeutung verlieren. Es ist abzusehen, dass damit das den Händlern immer noch willkommene Absatzinstrument des Schlußverkaufs im Alltag eingeebnet wird, wenngleich die Konsumenten vermutlich die Schlußverkäufe vermissen werden“.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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