Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

„Reformprozess kann nur unter Beteiligung aller Partner gelingen“ / Keine Reform der Pflegeversicherung zu Lasten der Sozialhilfe

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat die Entscheidung des Bundeskanzlers begrüßt, die geplante Reform der Pflegeversicherung aufzusplitten und zunächst nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familienlastenausgleich umzusetzen. Gleichzeitig warnte der kommunale Spitzenverband heute davor, die weiteren Reformschritte durch eine Verschiebung der finanziellen Lasten von der Pflegeversicherung zur Sozialhilfe zu ermöglichen.

“Die langfristige Absicherung des Pflegerisikos ist ein Reformprozess, der nur unter Beteiligung aller Partner gelingen kann. Keinesfalls können die Kommunen als Träger der Sozialhilfe zum Ausfallbürgen der finanziell ausblutenden Pflegekassen werden”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

Die fachlich notwendigen Verbesserungen bei der Versorgung demenziell erkrankter Menschen und beim Ausbau der ambulanten Versorgungsstrukturen würden von den Städten anerkannt. Die bisherigen Eckpunkte der Bundesgesundheitsministerin seien jedoch von den kommunalen Spitzenverbänden entschieden abgelehnt worden. Die darin geplante massive Absenkung der Leistungen der Pflegeversicherung in der stationären Pflege hätte zur Folge gehabt, dass mindestens die Hälfte der Pflegeheimbewohner auf zusätzliche Leistungen der Sozialhilfe angewiesen wäre. Es wäre sozialpolitisch verfehlt, hunderttausende pflegebedürftige Menschen künftig wieder in die Sozialhilfeabhängigkeit zu verweisen, so Articus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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