Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

RegTP legt neue Einmalgebühren für Teilnehmeranschlussleitung fest

(Köln) - Anders als noch vor Wochen von der Regulierungsbehörde in Aussicht gestellt, sinken die für den Wettbewerb im Ortsnetz so wichtigen Einmalgebühren für die Umschaltung und Neuschaltung von Teilnehmeranschlüssen nur wenig. Zu wenig, um den Wettbewerb im Ortsnetz voranzubringen, wie dies die EU ausdrücklich von der Bundesregierung verlangt hat.

Die Regulierungsbehörde hatte im März letzten Jahres die Einmalentgelte für nur ein Jahr festgelegt, da man davon ausging, dass diese Leistungen durch effizientere Abläufe beim Umschaltungsprozess nun den Wettbewerbern günstiger zur Verfügung gestellt werden könnten.

Die den Unternehmen mitgeteilten neu festgesetzten Preise bleiben nach Ansicht des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) erheblich hinter den durch die technische Entwicklung möglichen Preisreduzierungen zurück.

So liegen die Preise für die Umschaltung und Neuschaltung eines Anschlusses häufig nur 5 Prozent, in wenigen Fällen auch bis zu 20 Prozent unter den von der DTAG geforderten Entgelten.

Statt - wie realistisch - auf Kosten für eine einfache Umschaltung von unter 40 € zu kommen, liegen diese nun bei über 70 €, statt der von der DTAG geforderten 84 €. Hinzu kommen zum Teil erhebliche Aufschläge, wenn beispielsweise Arbeiten beim Kunden erforderlich sind (113,84 €) oder wenn der Kunde eine schnellere Leitung als die normale Kupferdoppelader wünscht (maximal bis zu 293,72 €). Die zusätzlich anfallenden - nach Meinung der Wettbewerber völlig unberechtigten - Kündigungsentgelte sinken um knapp 10 € auf 50,71 € oder bei gleichzeitiger Umschaltung um 0,45 € auf 34,94 €.

Nicht betroffen von der Entscheidung vom 11. April 2002 sind die zusätzlich an die DTAG zu zahlenden Monatspauschalen in Höhe von derzeit 12,48 € pro Kundenanschluss, die nach wie vor deutlich zu teuer festgelegt sind und erst im nächsten Jahr korrigiert werden können.

"Mit dieser Entscheidung zahlen die Wettbewerber weiterhin mehr an die Telekom als deren direkte Privatkunden. So kann Wettbewerb einfach nicht funktionieren und die RegTP weiß das. Die Fehler der Vergangenheit werden nicht korrigiert und als Gehilfen der Deutschen Telekom AG benötigen wir die Regulierungsbehörde nicht," kritisiert Dr. Dreyer, Präsident des VATM, scharf die Entscheidung.

"Nicht nachvollziehbar ist auch, dass die DTAG für die Umschaltung mehr verlangen darf, wenn das gleiche Kabel für eine hochbitratige Übertragung wie beispielsweise für DSL genutzt wird, obwohl Arbeitsaufwand und Kosten auf Seiten der DTAG im Wesentlichen die Gleichen sind. Dies ist in anderen EU-Ländern nicht der Fall," erläutert Dreyer. Die deutsche Regulierungsbehörde habe sich folglich zu sehr an den Wünschen der DTAG orientiert, nicht aber am in Europa üblichen Rahmen.

Für völlig unbegründet hält der Verbandspräsident vor allen Dingen die Kündigungsgebühren: "Diese sind absolut unangemessen. In fast keinem anderen europäischen Land werden sie erhoben, und der Kunde zahlt natürlich auch nichts für die Abmeldung an die Telekom, wenn er den Anschluss kündigt oder umzieht."

Wenn man sich politisch für Wettbewerb ausspreche, könne man nicht gleichzeitig versuchen, die Telekom durch weiterhin zu hohe Preise vor eben diesem Wettbewerb zu schützen. "Der Regulierer handelt wieder einmal halbherzig. Das hat mit fairem Ausgleich oder fairen Preisen nichts zu tun. Auf diese Weise wird den Wettbewerbern der Kundenzugang vor allem bei Privatkunden deutlich erschwert, und ohne diesen wird es keinen nachhaltigen Wettbewerb geben. Man muss sich fragen, ob es am Unvermögen der Regulierungsbehörde liegt, wettbewerbsgerechte Preise festzusetzen, oder ob sich hier wieder einmal der Protektionismus der Bundesregierung durchsetzen konnte," so Dreyer abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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