Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Regelwerk - Neuerscheinung: Verkehrssicherung an Fließgewässern / Merkblatt DWA-M 616

(Hennef) - Die DWA hat das Merkblatt DWA-M 616 "Verkehrssicherung an Fließgewässern" veröffentlicht.

Die Verkehrssicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Gewässerausbaus, der Gewässerunterhaltung und des Anlagenbetriebs. Die Verkehrssicherung umfasst u. a. die Kontrolle, den Betrieb, die Instandsetzung und die Sicherung der Infrastruktur (z. B. Unterhaltungs- und Betriebswege), der Bauwerke (z. B. Hochwasserschutzanlagen), der Freizeit- und Erholungseinrichtungen und die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten. Auch bei Baumaßnahmen an und in Gewässern ist die Verkehrssicherung wahrzunehmen. Darüber hinaus spielen der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung eine wichtige Rolle.

Die Rechtsprechung hat die allgemeine Pflicht zur Verkehrssicherung aus den §§ 823 und 836 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entwickelt, um das eigene Verhalten und bestimmte Tätigkeiten so zu regeln, dass Schädigungen Dritter vermieden werden. Jeder, der in seinem Verantwortungsbereich Gefahrenquellen schafft oder andauern lässt, muss die ihm möglichen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um daraus drohende Gefahren für Dritte abzuwenden. Es geht also sowohl um das eigene Handeln als auch um die Sicherung von Gefahrenquellen an Fließgewässern und in der Aue.

Das Merkblatt gilt für Fließgewässer. Die Aussagen des Merkblatts können jedoch auch auf stehende Gewässer angewendet werden. Es ist zu beachten, dass für Bundeswasserstraßen und schiffbare Gewässer, ähnlich wie auf Straßen, besonders gestaltete Verkehrssicherungspflichten bestehen. Das Merkblatt enthält, soweit es der Kontext erfordert, Querverweise zur Arbeitssicherheit und zur Absperrung von Verkehrswegen.

Verkehrssicherung bei der Gewässerunterhaltung kann sinngemäß auf Maßnahmen des Gewässerausbaus übertragen werden. Daher wird im vorliegenden Merkblatt auf den Gewässerausbau nicht weiter eingegangen.

Bei den in diesem Merkblatt beschriebenen Sicherungsmaßnahmen und Beispielen für die Wahrnehmung der Verkehrssicherung handelt es sich um Anregungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben können. Alle Sicherungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung individuell zu gestalten, regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Das Merkblatt DWA-M 616 "Verkehrssicherung an Fließgewässern" wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.8 "Verkehrssicherung an Fließgewässern" (Sprecher: Dipl.-Ing. Eberhard Städtler) im Fachausschuss GB-2 "Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern" erarbeitet.

Das Merkblatt richtet sich an alle, die in der Gewässerunterhaltung und im Gewässerausbau tätig sind. Es ist wichtig, sich damit zu befassen, welche Regeln bei den jeweiligen Arbeiten im Hinblick auf die Verkehrssicherung zu beachten sind und welche Folgen es haben kann, wenn diese Regeln verletzt werden. Das Merkblatt richtet sich an das technische Fachpersonal und ist keine juristische Arbeitshilfe.

Quelle und Kontaktadresse:
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Pressestelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Telefon: (02242) 8720, Fax: (02242) 872135

(cl)

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