Pressemitteilung | Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT)

Regierung verspricht "unverzügliche" Änderung des Postgesetzes

(Offenbach) - Im Mai diesen Jahres hat die Bundesregierung ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission erhalten, in dem diese die Auffassung vertritt, dass das derzeitige Deutsche Postgesetz gegen EU-Recht verstößt und damit unzulässigerweise auch der Postvorbereitungsdienst für die Deutsche Post AG reserviert werde.

Privaten Postunternehmen (derzeit sind in Deutschland rund 1000 meist kleinere, lokale Lizenznehmer am Markt) sei es nicht erlaubt, Briefe von verschiedenen Absendern zu übernehmen, mit den Briefen anderer Absender zu vermischen (konsolidieren), nach Postleitzahlen zu sortieren und bei einer Annahmestelle ihrer Wahl an die DPAG weiter zu geben, um so einen Preisnachlass für die Vorbereitungsleistungen zu erhalten.

Die europäische Postdienste-Richtlinie sehe solche Einschränkungen aber nicht vor. Zudem verleite die deutsche Bestimmung die DPAG zu einer unzulässigen Diskriminierung: Großkunden, die dieselben Vorbereitungsleistungen erbringen wie dies die Vorbereitungsunternehmen beabsichtigen, gewährt die Deutsche Post einen Rabatt.

Auf eine parlamentarische Anfrage hin erklärte die Bundesregierung am 8. September, sie habe der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie "unverzüglich" eine entsprechende Gesetzesinitiative zur "Überarbeitung des Postgesetzes" angehen werde.

Der DVPT begrüßt diesen Schritt und fordert den Gesetzgeber darüber hinaus auf, gleichzeitig die Katalogbeförderung aus den reservierten Diensten heraus zu nehmen. Im Bereich der postvorbereitenden Dienste liegt ein beachtliches Arbeitsplatzpotenzial; darüber hinaus bliebe der Deutschen Post auch das Mengenaufkommen erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband für Post und Telekommunikation e.V. Berliner Str. 170-172, 63067 Offenbach Telefon: 069/8297220, Telefax: 069/82972226

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