Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Regulierer legt Vertragsstrafen für Deutsche Telekom fest

(Köln) - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 1. Juli 2002 neue Vertragsbedingungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und für die Kollokationsbereitstellung der Deutschen Telekom AG (DTAG) festgelegt.

"Grundsätzlich ist die Einführung eines Entschädigungssystems bei verspäteter Lieferung positiv zu bewerten", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM). Die Mitgliedsunternehmen des VATM sind durch verzögerte Bereitstellung oder nicht eingehaltene Bereitstellungstermine enorm behindert worden. Allerdings ist nicht ganz nachvollziehbar, dass den Wettbewerbsunternehmen ebenfalls Strafzahlungen angedroht werden, wenn sie weniger Leitungen abnehmen, als geplant. "In erster Linie sollte dem Missbrauch der Telekom Einhalt geboten werden, dafür haben die Unternehmen lange gefochten und dies sehen auch die EU-Vorgaben ausdrücklich vor", erläutert Grützner.

"Die Regulierungsbehörde hat mittlerweile eingesehen, dass die DTAG ohne Vertragsstrafen nicht zu einem fairen Verhalten zu bewegen ist", so Grützner weiter. Vertragsstrafen, wie sie nun vorgesehen sind - pro Kalendertag der Fristüberschreitung 20 € bei der Bereitstellung der TAL und 250 € für die Bereitstellung von Kollokationsräumen - sind ein wichtiges Instrument auf dem Weg hin zu mehr Wettbewerb im Ortsnetz. Es bleibt aber abzuwarten, ob die gestrige Entscheidung nachhaltigen Wettbewerb in besonderem Maße fördert, wie Chefregulierer Kurth optimistisch verlauten lässt. Die Entscheidung birgt im Detail viele Schlupflöcher, die es der DTAG leicht machen könnten, die Umsetzung der Entscheidung zu erschweren. "Um den Wettbewerb im Ortsnetz wirklich voran zu bringen, bedarf es zweierlei: Einerseits brauchen wir zuverlässige Bereitstellungszeiten seitens der DTAG, andererseits aber auch einen angemessenen Preis für die Überlassung und die monatliche Miete der TAL. Erst wenn beide Parameter stimmen, wird nachhaltiger Wettbewerb entstehen. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde ist deshalb nur ein Schritt zu mehr Wettbewerb, aber kein Quantensprung", so Grützner abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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