Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Regulierung der Netzentgelte muss transparenter werden / Stromkunden drohen höhere Kosten durch neuen Regulierungsrahmen

(Berlin) - Die Betreiber der Strom- und Gasnetze sind Monopolisten und werden deshalb staatlich reguliert. Die Aufgabe der Regulierungsbehörden ist es sicherzustellen, dass die Netzbetreiber genügend finanzielle Mittel für Investitionen zur Verfügung haben, gleichzeitig aber keine überhöhten Netzentgelte von den Kunden verlangen können. Die Bundesregierung will mit einer Neufassung der Anreizregulierungsverordnung nun die Spielregeln der Regulierung an die veränderten Rahmenbedingungen der Energiewende anpassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 3. Mai zum Entwurf seine Stellungnahme abgegeben.

Ob die Regulierung ihrem Anspruch gerecht wird, lässt sich kaum beurteilen. Denn dafür fehlen die notwendigen Daten. Die Regulierungsbehörden veröffentlichen ihre Beschlüsse - wenn überhaupt - nur in vollständig geschwärzter Form. Die Öffentlichkeit kann nicht nachvollziehen, wie effektiv die Regulierung ist und ob die Höhe der Netzentgelte tatsächlich angemessen ist.

"Etwa jeder vierte Euro auf unserer Stromrechnung geht an die Netzbetreiber. Trotzdem ist die Regulierung der Netze eine riesengroße Blackbox. Die Stromkunden wissen nicht, was mit den 18 Milliarden Euro geschieht, die sie Jahr für Jahr an Netzentgelten zahlen. Netzbetreiber und Regulierungsbehörden halten alle Daten unter Verschluss. Diese Geheimnistuerei muss ein Ende haben", sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen des vzbv.

Die Regulierung der Stromnetze muss deutlich transparenter werden. Das Argument der Netzbetreiber, bei ihren Daten handele es sich um Geschäftsgeheimnisse, zieht nicht. Denn Netzbetreiber haben ein natürliches Monopol und stehen mit niemandem im Wettbewerb. Anders als den Energieversorger können Verbraucher ihren Netzbetreiber nicht einfach wechseln. Den Betreiberunternehmen entstünde durch eine Veröffentlichung ihrer Daten also kein Nachteil. "Stromkunden können mangels Alternativen ihren Netzbetreiber nicht wechseln, es gibt also keinen Wettbewerb. Daher müssen Verbraucher ein Recht auf Dateneinsicht und Transparenz bei den Kosten und Preisen erhalten", so Thomas Engelke.

Die Änderung der Verordnung dient dem Zweck, die Regulierung der Mittel für die Stromnetzbetreiber an die geänderten Rahmenbedingungen der Energiewende anzupassen und notwendige Investitionen in Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur zu ermöglichen. Gleichzeitig soll der Anstieg der Netzentgelte und die damit einhergehende Belastung der Stromkunden möglichst gering gehalten werden. Der vzbv kritisiert allerdings, dass deren Interessen bei der Ausgestaltung der neuen Verordnung zu wenig berücksichtigt wurden. "Es ist ein handfester Skandal, dass nur die Netzbetreiber mit am Verhandlungstisch sitzen und auf Augenhöhe mit der Regierung diskutieren können. Vertreter der Stromkunden, die die Rechnung am Ende bezahlen müssen, sind mangels Datenverfügbarkeit zum Zuschauen verdammt", kommentiert Thomas Engelke.

Die von der Bundesregierung im März 2015 vorgelegten Eckpunkte zur Novelle der Anreizregulierung wurden vom vzbv grundsätzlich begrüßt. Deren Umsetzung hätte vollkommen ausgereicht, um die Regulierung fit für die Zukunft zu machen. Die nun auf Drängen der Netzbetreiber geplante Einführung eines jährlichen Kapitalkostenabgleichs birgt die Gefahr, Effizienzanreize zu verwässern und unnötige Mitnahmeeffekte auf Kosten der Stromkunden zu generieren.

Die ausführliche Stellungnahme des vzbv zum Entwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Anreizregulierungsverordnung finden Sie zum Download.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(cl)

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