Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Rentenbeitrag stabilisieren - Praxisgebühr abschaffen

(Berlin) - Zu den bevorstehenden Verhandlungen der Koalition über Alterssicherung, Praxisgebühr und Betreuungsgeld sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

"Wenn die Koalition Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernsthaft entlasten und wirksam gegen Altersarmut vorgehen will, sollte sie die Praxisgebühr abschaffen und auf die Beitragssenkung in der Rentenversicherung verzichten. Eine Senkung des Rentenbeitrags auf 19,0 oder sogar 18,9 Prozent hätte schon autistische Züge und widerspricht in eklatanter Weise den demografischen Herausforderungen.

Die Senkung des Rentenbeitrags ist ohnehin keine reale Entlastung, weil sie in kurzer Zeit wie ein Bumerang als drastische Beitragserhöhung zurückkommt. Wenn die Koalition eine Senkung der Krankenkassenbeiträge aus guten Gründen für falsch hält, kann die Senkung der Rentenbeiträge nicht richtig sein.

Die Abschaffung der Praxisgebühr ist sinnvoll, darf aber nicht zu Lasten einzelner Krankenkassen gehen und muss deshalb aus den Überschüssen des Gesundheitsfonds gegenfinanziert werden.

Der Entlastungseffekt bei der Praxisgebühr in Höhe von zwei Milliarden Euro sollte dazu genutzt werden, auf die Beitragssenkung zu verzichten oder den Rentenbeitrag zumindest weniger stark zu senken. Die Reserven der Rentenversicherung werden dringend gebraucht, um Altersarmut wirksam zu bekämpfen. Im ersten Schritt sollten die Mittel für eine deutliche Erhöhung der Erwerbsminderungsrente eingesetzt werden. Es ist ein Skandal, dass Beschäftigte, die durch Arbeit krank werden, auch noch durch Abschläge bei der Rente bestraft werden.

Einen Kuhhandel der Regierungskoalition von Praxisgebühr und Betreuungsgeld lehnt der DGB aber entschieden ab. Das überflüssige Betreuungsgeld reißt ein Milliardenloch in den Bundeshaushalt und birgt die Gefahr, dass sich der Bundesfinanzminister an den Bundeszuschüssen für die gesetzliche Krankenversicherung vergreift. Ein solcher Eingriff wäre unverantwortlich, weil die Finanzgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft geschwächt und die Kopfpauschale wieder bedrohlich näher rücken würde. Gleiches gilt, wenn die Krankenkassen die Abschaffung der Praxisgebühr selbst refinanzieren müssten."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Sigrid Wolff, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324

(cl)

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