Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Reselling-Angebote stärken nicht den dauerhaften Wettbewerb im Ortsnetz

(Bonn) - Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e. V. (BREKO) betrachtet das Urteil zu Reselling-Angeboten des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster mit Skepsis. Laut diesem Urteil muss die Deutsche Telekom AG (DTAG) nun den Mitbewerbern die letzte Meile bis in die Haushalte der Endkunden auf der Basis eines Angebotes für Wiederverkäufer (Reseller) zur Verfügung stellen. Mit dieser Gerichtsentscheidung würden einseitig Telekommunikationsanbieter unterstützt, die keine eigene Infrastruktur aufgebaut haben und sich nun ins Ortnetz einkaufen können, so BREKO. "Mittel- und langfristig geht von Reselling-Angeboten, die weitgehend ohne eigene Netzinfrastruktur auskommen, keine Stärkung des Wettbewerbs aus", erklärt Rainer Lüddemann, BREKO-Geschäftsführer.

Ein besonderes Problem seien die Dumpingpreise der Telekom, die BREKO beispielsweise im T-DSL-Angebot erkennt. Diese müssten nun auch an die Reseller weiter gegeben werden. Der Preis für den Weiterverkauf an Mitbewerber müsse sogar unter dem eigenen Endkundenpreis der DTAG liegen. Lüddemann: "Es besteht die Gefahr, das alle Infrastrukturcarrier in diese Grube herein fallen, die sich die DTAG selbst gegraben hat. Ein solch verzerrter Wettbewerb wird nicht lange Bestand haben."

Das OVG-Urteil stellt so alle bereits getätigten und geplanten Investitionsmaßnahmen der Teilnehmernetzbetreiber in Frage. Ziel der Liberalisierung in der Telekommunikation kann nicht der Wettbewerb am Tropf der DTAG sein. Dies wird aber mit Entscheidungen einseitig zugunsten von reinen Diensteanbietern bedauerlicherweise gefördert. Um auch den kräftig investierenden City- und Regionalcarriern eine Chance zu eröffnen, müsse der Regulier jetzt dringend seine hoch regulierten Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung korrigieren, soll keine weitere Benachteiligung der City Carrier erfolgen, Lüddemann weiter. "Zu einem ersten Schritt hat er Anfang des kommenden Jahres bei der Entscheidung über die Einmalentgelte die Gelegenheit," so der Verbandsgeschäftsführer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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