Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) - Hauptgeschäftsstelle

Rheinland-Pfalz hebt Holzbau-Potenzial / Neue Bauordnung beseitigt Hemmnisse und ist Vorbild für andere Länder

(Bad Honnef) - Seit dem 1. August gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Landesbauordnung, die das Bauen mit Holz erleichtert. Erstmals können bis zu fünf Stockwerke hohe Holzhäuser ohne Sondergenehmigung errichtet werden. "Damit hat Rheinland-Pfalz entscheidende Hindernisse für mehrgeschossige Gebäude aus Holz beseitigt. Das waldreiche Land ist jetzt auf dem richtigen Weg, sein großes Holzbau-Potenzial zu nutzen", sagt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), Dirk-Uwe Klaas.

Nach einer vergleichenden Untersuchung des deutschen Holzwirtschaftsrates gehörte Rheinland-Pfalz noch vor einem Jahr zu den sechs Bundesländern mit den schlechtesten Rahmenbedingungen für den Holzbau. "Das hat sich mit der neuen Bauordnung gründlich geändert. Jetzt sind andere Länder wie Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen gefordert, endlich nachzuziehen" erklärt Klaas.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern hat Rheinland-Pfalz nach Angaben des BDF schon heute eine der höchsten Holzbauquoten bundesweit. Der Marktanteil der Holzbauweise beträgt hier aktuell 22,6 Prozent, höher ist er nur in Baden-Württemberg. Dort allerdings wurde der Geschosswohnungsbau mit dem Naturmaterial im Gegensatz zu anderen Ländern schon früher ermöglicht.

Die Musterbauordnung, an der sich die neuen Vorschriften für den Holzbau orientieren, stammt bereits aus dem Jahr 2002. Dennoch haben viele Bundesländer lange gebraucht, um diese Regeln in geltendes Landesrecht umzusetzen. "Dabei wäre gerade in den Ballungsgebieten mit hoher Nachfrage nach Wohnraum die Holzfertigbauweise ein echter Gewinn für die Stadtplaner", so Klaas.

Bautechnisch hat der Einsatz von Holzkonstruktionen für den Mehrgeschossbau viele Vorteile: Holzbauelemente sind sehr stabil bei gleichzeitig geringem Gewicht - das spielt nicht zuletzt bei Aufstockungen von Bestandsgebäuden eine große Rolle. In Rheinland-Pfalz dürfen jetzt Häuser der Gebäudeklasse 4 mit bis zu 13 Metern Fußbodenhöhe des obersten Geschosses in Holzbauweise ausgeführt werden. Darin liegt nach Einschätzung des BDF noch viel Potenzial für den Wohnungsbau.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) Pressestelle Flutgraben 2, 53604 Bad Honnef Telefon: (02224) 9377-0, Fax: (02224) 9377-77

(sy)

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