Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)

Richtig werben / Was ändert sich durch die UWG-Reform?

(Siegen) - Sonderverkaufsveranstaltungen sind nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, seit Anfang Juli erlaubt. Nun kann jeder Händler Sonderaktionen starten, die bis vor kurzem noch verboten waren und oft genug Anlass zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Wettbewerbshütern oder der Konkurrenz boten. Doch laut Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) sind diese neuen Gestaltungsmöglichkeiten noch zu wenig bekannt. Die Werbung passt sich erst allmählich an. Noch immer herrscht Unsicherheit über die Grenzen des Erlaubten.

Hilfe bietet eine neue Broschüre des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) mit dem Titel „Richtig werben – Was ändert sich durch die UWG-Reform?“. In ihr werden alle wichtigen Fragen beantwortet. Neben anschaulichen Beispielen zu erlaubter und verbotener Werbung, wird erläutert, wer abmahnen darf und wie Händler sich dagegen wehren können. Checklisten unterstreichen den Praxisbezug.

Unternehmen des Siegener IHK-Bezirks können die Broschüre im IHK-Servicezentrum bei Elke Huhn (Tel. 0271 3302-158) oder beim DIHK (Internet-Bestellservice: http://verlag.dihk.de) zum Preis von 13 Euro bestellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen Telefon: 0271/3302317, Telefax: 0271/330244384

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