Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

Richtungsweisender Erfolg der VPRT-Beschwerde in Brüssel

(Berlin) - Als einen richtungsweisenden Erfolg der VPRT-Beschwerde bei der EU-Kommission gegen den wettbewerbswidrigen Einsatz der Rundfunkgebühren in Deutschland wertete der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, das am 03. März bekannt gewordene Schreiben der EU-Generaldirektion Wettbewerb an die Bundesregierung. "Das Schreiben der EU-Kommission an die Bundesregierung bestätigt eindeutig unsere Kritik, dass die Verwendung der Rundfunkgebühren in Deutschland derzeit nicht transparent und mit dem EU-Wettbewerbsrecht so nicht vereinbar ist". Auch gehe aus dem Schreiben in aller Deutlichkeit hervor, dass es in Deutschland zwingend einer präzisen Definition des Grundversorgungsauftrages und einer Abgrenzung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und den kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten, insbesondere auch mit Blick auf deren Online- und Mobilfunk-Aktivitäten, bedarf. Die Kommission habe damit, so Doetz, das strukturelle Ungleichgewicht in der dualen deutschen Rundfunkordnung zu Lasten der privaten Medienunternehmen erkannt und die entscheidenden Weichen für eine reformorientierte Diskussion über die künftige Struktur und die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestellt.

"Nun", so Jürgen Doetz weiter, "führt kein Weg mehr an der Umsetzung der Transparenzrichtlinie auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorbei". Das bedeute eine klare Definition der öffentlich-rechtlichen und der kommerziellen Tätigkeiten von ARD und ZDF und eine strikt getrennte Buchführung für beide Bereiche. Der VPRT gehe davon aus, dass nun ein Prozess in Gange komme, an dessen Ende ein Schlussstrich unter die Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten Medienunternehmen gezogen werden kann. Von entscheidender Bedeutung sei, dass Brüssel an seiner bisherigen Position festgehalten habe, dass es sich bei den Rundfunkgebühren um staatliche Beihilfen handle. Die EU-Kommission bleibe damit stringent und konsequent ihrer Linie treu, die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Rundfunks unangetastet zu lassen, dabei gleichwohl die Einhaltung des europäischen Wettbewerbsrechtes einzufordern.

Der VPRT hoffe, so Doetz, dass Bund und Länder ihrer Verantwortung für die Gestaltung der dualen Rundfunkordnung entsprechend den Vorgaben des EU-Rechtes nachkämen und dabei auch die private Seite in die Gespräche einbezögen. "Solange uns die Länder und der Bund an ihren Stellungnahmen in Brüssel allerdings nicht beteiligen, sind wir gezwungen, unsere Ansprechpartner auch künftig selbst in Brüssel zu suchen", betonte Doetz. Den privaten Medienanbietern wäre eine faire Diskussion in Deutschland lieber, aber wer sie dabei ausgrenze, dürfe sich nicht wundern, "wenn wir diese Praxis nicht voller Demut kniefällig akzeptieren"

"Wir sind zu Gesprächen über alle offenen Fragen bereit, aber wir werden um diese Gespräche nicht betteln. Entweder erkennen Bund, Länder, ARD und ZDF die notwendige Gemeinsamkeit oder aber sie sind verantwortlich dafür, dass die Chance für eine zukunftsfähige Rundfunkordnung in Deutschland zu einem System der permanenten Konfrontation degeneriert. Unsere Beschwerde hat ihr Ziel getroffen, doch erfolgreich waren wir nur dann, wenn wir in Deutschland zu einem Konsens bei einer neuen Rundfunkordnung finden. Wir sind dazu bereit!", betonte Doetz abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) Stromstr. 1, 10555 Berlin Telefon: 030/39880-0, Telefax: 030/39880-148

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