Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA)

Richtungsweisendes Urteil für Arznei-Versandhandel / Apothekerverband erwartet Liberalisierung des Arzneimittelvertriebs noch in diesem Jahr

(Köln) - "Als Auftakt für die lang erwartete Zulassung des Arzneimittelversandhandels in Deutschland" hat der Vorsitzende des Bundesverbandes deutscher VersandapothekerInnen (BVDVA), Dr. Thomas Kerckhoff, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versandhandel mit Impfstoffen bezeichnet (Aktenzeichen: 1 BvR 1972/00 u. 70/01 - Beschluss vom 11. Februar 2003). "Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass Apotheker durch das Verbot, Impfstoffe an Ärzte zu versenden, in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung einschränkt werden. Die zugrundeliegenden Bestimmungen des Bundesarzneimittelgesetzes, der Apothekenbetriebsordnung und des Heilmittelwerbegesetzes sind mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar. Daher sind wir froh über den Beschluss, welcher die wettbewerbsorientierte Ausübung dieses Berufs wieder erlaubt", erklärte Kerckhoff. Zugleich bewertete der Verbandschef das Urteil aber auch als klaren Auftrag an die Politik, zügig an der Umsetzung des Arzneimittelversandhandels zu arbeiten."

Auch mit Blick auf die Diskussion über die steigenden Arzneimittelausgaben sei das Urteil richtungsweisend. Immerhin könnten heute die impfstoffversendenden Apotheker den Krankenkassen Preisnachlässe von bis zu 15 Prozent gewähren. Daher forderte der BVDVA die Politik auf, dieses Urteil als Anlass für eine zügige Umsetzung der Liberalisierung des Arzneimittelversandhandels zu nehmen. Durch die Tatsache, dass Bundessozialministerin Ulla Schmidt bereits einen entsprechenden Referentenentwurf in ihrer Schublade habe, fühlen sich die Apotheker des BVDVA in ihrer Meinung bestätigt.

Der Arzneimittelversandhandel sei eine Serviceverbesserung für Arzt und Patient und ein in seiner Dimension noch nicht vollständig kalkulierbares Sparpotential für die Gesetzlichen Krankenkassen. Überdies habe das Urteil die Seriosität und Sicherheit des pharmazeutischen Arzneimittelversandhandels generell bestätigt: "Beim Versand von temperaturempfindlichen Impfstoffen müssen die Versender sicherstellen, dass das Arzneimittel ununterbrochen bei einer gleich bleibenden Temperatur transportiert wird. Dies erfordert eine ausgeklügelte Logistik und eine durchgängige Dokumentation. Das Urteil, welches den Apothekern diese Kompetenz zuerkennt, ebnet aus meiner Sicht dem Versand nicht kühlkettenpflichtiger Arzneien den Weg", so Kerckhoff.

Aus Sicht des Verbandes wird die Politik nach Ostern konkrete Vorschläge für die Umsetzung der Liberalisierung des Arzneimittelversandhandels vorlegen, so dass mit dessen Einführung ab dem Herbst zu rechnen sei. Die traditionellen Apotheken forderte Kerckhoff auf, sich an dem beginnenden Wettbewerb zu beteiligen.

Über den BVDVA

Der Bundesverband deutscher VersandapothekerInnen (BVDVA) ist ein Zusammenschluss innovativer Apotheker und Apothekerinnen, die den pharmazeutischen Arzneimittelversandhandel an den Endverbraucher in Deutschland im Sinne der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung organisieren werden. Der BVDVA wurde am 27. April 2002 in Köln gegründet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher VersandapothekerInnen Wichtelerbruch 9 51107 Köln Telefon: 0221/8027655 Telefax: 0221/8027656

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