Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Roaming: Grosshandelspreise müssen sinken

(Berlin) - Eigentlich sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ab Juni 2017 nicht mehr extra zahlen müssen, wenn sie im EU-Ausland mobil telefonieren, im Netz surfen oder SMS versenden. Doch das endgültige Ende der Roaming-Gebühren steht aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in Frage. Die heute von der EU-Kommission vorgeschlagenen Obergrenzen für Großhandelstarife fielen zu hoch aus, so der vzbv. Eine deutliche Absenkung ist Voraussetzung, um die Roaming-Gebühren für Endkunden abzuschaffen.

"Die Pläne der EU-Kommission sind nicht ehrgeizig genug. Wenn Mobilfunkanbieter untereinander nach wie vor hohe Preise für das Roaming zahlen müssen, werden gerade kleine Anbieter die Kosten an die Verbraucher weitergeben. Solche Angebote werden aber nicht dauerhaft im Markt bestehen können. Dann ist der Wettbewerb in Gefahr", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Geplante Preisobergrenzen zu hoch

Der heute vorgestellte Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht folgende Preisobergrenzen für Roaming-Vorleistungsprodukte - die Großhandelstarife - vor, die bis zum Jahr 2022 gesetzlich festgeschrieben werden sollen:

- mobiles Telefonieren: 4 ct/Min (vorher: 5 ct/Min)
- SMS-Versand: 1 ct/SMS (vorher: 2 ct/SMS)
- Internetsurfen: 0,85 ct/MB (vorher: 4 ct/MB)

Die Erfahrung zeigt, dass sich die tatsächlichen Großhandelspreise meist nah an den Obergrenzen bewegen. Gerade kleinen Anbieter oder Anbietern ohne eigenes Netz fehle die Verhandlungsmacht, um niedrigere Großhandelspreise zu vereinbaren.

Der vzbv befürchtet, dass diesen Anbietern nur zwei Möglichkeiten bleiben: Entweder sie nutzen eine Klausel, die ihnen weiterhin erlaubt, Roaming-Gebühren von Verbrauchern zu erheben (Tragfähigkeitsklausel), oder sie schränken das gebührenfreie Roaming für ihre Endkunden im Rahmen der sogenannten "angemessenen Nutzung" drastisch ein. Nur so ließen sich die hohen Großhandelskosten decken. Das mache ihr Angebot teurer und für Verbraucher weniger attraktiv. Die Folge: Die Anbieter würden vom Markt verdrängt und damit auch ihre Innovationsleistung. Um weiter Wettbewerb zu ermöglichen, fordert der vzbv, die Obergrenze für mobiles Telefonieren auf deutlich unter 4ct/Min abzusenken.

Tarife regelmäßig anpassen

Sinken müsse auch die Preisobergrenze für das Internetsurfen. Privatnutzer erzeugen und verbrauchen stetig mehr Daten; die Zukunftsvision der Bundesregierung ist die Gigabit-Gesellschaft. Die geplanten 8,50 Euro pro Gigabit trügen der technologischen Entwicklung aber nicht Rechnung, so der vzbv. Künftig könnten Verbraucher es sich dann zum Beispiel nicht leisten, ein Film-Abo im EU-Ausland zu nutzen. Eine Festlegung der Obergrenzen bis 2022 läuft dieser Realität zuwider. Um auf neue Entwicklungen reagieren zu können, ist es aus Sicht des vzbv wichtig, die Preisobergrenzen alle zwei Jahre zu prüfen und anzupassen.

Einigung bis Juni 2017 nötig

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission müssen sich nun Europäisches Parlament und der Rat der Minister der EU auf einen gemeinsamen Text einigen. Da die Roaming-Gebühren für Verbraucher ab Juni 2017 entfallen sollen, ist bis dahin eine Entscheidung zu den Preisobergrenzen im Großhandel nötig.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(dw)

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