Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Rot-grüner Gesetzentwurf zur Antidiskrimi¬nierung ist bürokratisch, unkalkulierbar und völig überzogen

(Berlin) - Ich warne nachdrücklich davor, den rot-grünen Entwurf zur Antidiskriminierung zur Grundlage eines Gesetzes zu nehmen. Der Entwurf ist bürokratisch, unkalkulierbar, völlig überzogen und mit den Grundsätzen unseres Zivilrechtes und unserer partnerschaftlichen Betriebsverfassung unvereinbar. Die deutsche Wirtschaft würde mit einem solchen Entwurf völlig unnötig belastet. Der Gesetzentwurf mag gut gemeint sein; Diskriminierungen zu verhindern, ist ein vernünftiges Ziel. Es ist aber völlig unverständlich, warum der rot-grüne Entwurf weit über die Brüsseler Vorgaben hinaus geht. Damit würde der Gesetzgeber das ohnehin schon viel zu unflexible Arbeitsrecht in Deutschland weiter verfestigen, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt heute in Berlin.

Die geplanten Ersatzansprüche gegen Arbeitgeber sind systemfremd und überzogen. So sollen immaterielle Schäden vom Arbeitgeber verschuldensunabhängig als Entschädigung ersetzt werden. Eine Haftung unabhängig vom Verschulden ist mit der Systematik des deutschen Zivilrechts jedoch nur bei Vorliegen erheblicher und schwer kontrollierbarer Gefahren in Ausnahmefällen vereinbar. Dies ist beispielsweise beim Betreiben eines Atomkraftwerks oder im Straßenverkehr der Fall. Wer Arbeitsplätze schafft, darf nicht mit einer Haftung überzogen werden, die für solche schwer kontrollierbaren Risiken gilt.

Die geplante Befugnis des Betriebrats oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, mit einer Art Verbandsklagerecht vermeintliche Diskriminierungen zu bekämpfen, widerspricht den wesentlichen Grundsätzen der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat soll künftig den Arbeitgeber durch die Gerichte verpflichten können, Maßnahmen zu unterlassen, die er für diskriminierend hält. Dies kann auf Antrag des Betriebsrats mit einem Zwangsgeld verbunden werden. Die Arbeit des Betriebsrats wird so mit weiteren allgemeinpolitischen Aufgaben überfrachtet und der Betriebsrat wird zum Wächter politisch korrekten Verhaltens. Dies untergräbt die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat, die für unsere Betriebsverfassung konstitutiv ist.

In die falsche Richtung geht die geplante Pflicht des Arbeitgebers, Maßnahmen gegen Benachteiligungen durch Dritte wie beispielsweise Kunden zu treffen. Der Arbeitgeber kann nicht für Fehlverhalten seiner Lieferanten und Kunden haftbar gemacht werden, weil er dieses nicht beeinflussen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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