Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Rudolf Henke: Weiterbildung ist ärztliche Berufsausübung / MB begrüßt geplante Klarstellungen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

(Berlin) - Der Marburger Bund begrüßt die geplante Klarstellung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, dass in ambulanter Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte zukünftig eine dem Tarifgehalt in Krankenhäusern entsprechende Vergütung erhalten sollen. Nach dem Gesetzentwurf sollen ambulante Weiterbildungsstellen verpflichtet werden, den von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Förderbetrag auf die im Krankenhaus gezahlte Vergütung anzuheben und an die in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte auszuzahlen.

"Es muss unbedingt verhindert werden, dass sich Fälle wiederholen, in denen Weiterbildungsstellen diese Fördergelder nicht im vollen Umfang an die angestellten Ärzte ausgezahlt haben. Die gesetzliche Klarstellung ist notwendig, um diese rechtswidrige Praxis endlich verlässlicher zu unterbinden", sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der heutigen Beratung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Anders als im Krankenhaus erziele die Arbeitsleistung der in Weiterbildung befindlichen Ärzte in vertragsärztlichen Praxen vielfach keinen zusätzlichen Erlös. Es sei gut, die Fördergelder extrabudgetär zur Verfügung zu stellen und die Mittel nach Tariferhöhungen im Krankenhaus zu dynamisieren. Besonders hervorzuheben sei die vorgesehene Regelung in der Ärzte-Zulassungsverordnung, die Weiterbildungsbereitschaft dadurch zu fördern, dass den Weiterbildern die Ausweitung des bisherigen Praxisumfangs erlaubt werde. Je nach Ausgestaltung könne dies die Anreize zur ambulanten Weiterbildung deutlich erhöhen. Die Verantwortung dafür trügen künftig die Kassenärztlichen Vereinigungen, betonte der MB-Vorsitzende.

"Weiterbildung ist ärztliche Berufsausübung und entsprechend als Arbeitsleistung zu vergüten. Dieser Grundsatz darf nicht durch falsche Etikettierungen in Frage gestellt werden. Wir fordern deshalb auch und gerade ärztliche Organisationen auf, die Berufsbezeichnung Arzt auch im Rahmen der Weiterbildung nicht weiter durch Begrifflichkeiten wie 'Weiterbildungsassistent' oder 'Assistent' zu relativieren. Approbierte Ärztinnen und Ärzte sind keine Auszubildenden oder Stipendiaten, sondern gleichberechtigte Kolleginnen und Kollegen", sagte Henke. Jedem Versuch, junge Ärzte nach holländischem Vorbild zu "Arztassistenten" umzudefinieren, trete der Marburger Bund energisch entgegen.

Der Marburger Bund begrüßt auch, dass die Änderungsanträge von Union und SPD zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz keine Verpflichtung enthalten, Mittel aus der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu universitär angebundenen Kompetenzzentren umzuschichten. "Durch entsprechende Pläne der Umschichtung", so Henke, "wären Fördermittel für 375 Stellen in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gefährdet. Leider ist diese Gefahr noch nicht ganz vom Tisch, die endgültige Entscheidung liegt nach den von Union und SPD vorgelegten Entwürfen bei dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Wir fordern deshalb die Vertragsparteien dazu auf, die für die Förderung von Weiterbildungsstellen gedachten Mittel nicht in die Drittelmittelfinanzierung universitärer Institute umzulenken, auch wenn durch das Gesetz die Möglichkeit eröffnet wird, zweistellige Millionenbeträge dafür freizugeben."

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Pressestelle Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Fax: (030) 746846-16

(sy)

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