Pressemitteilung | Berufsverband Hauswirtschaft e.V.

Rückblick: Jahrestagung des Berufsverbandes Hauswirtschaft 2017 / Wer regelt das: Informieren - Bewerten - Umsetzen

(Weinstadt/Berlin) - Wer in leitender Funktion in der Hauswirtschaft tätig ist kommt ohne Kenntnis der Vorschriften des Bundes, der Länder und der nachgeordneten Behörden nicht aus, um rechtssicher handeln zu können. Es lag daher nahe, am Tagungsort Berlin Vertreter der maßgeblichen Behörden für die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Hauswirtschaft zur 45. Jahrestagung des Berufsverbandes Hauswirtschaft am 8. und 9. Mai einzuladen.

Bildungsmanagerin Karin Beuting-Lampe verschaffte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 45. Jahrestagung des Berufsverbandes Hauswirtschaft einen Überblick über unser Rechtssystem. Rechtsnormen regeln das Zusammenleben und -arbeiten in unserer Gesellschaft. Für hauswirtschaftliche Führungskräfte sei es wichtig, die Gesetze zu kennen, die den Arbeitsalltag betreffen. Einen Einblick in das Gesetzgebungsverfahren gab die Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert. Sie machte deutlich, dass Gesetze nicht im Verborgenen entstehen. Sie ermutigte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich an Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen. Es gäbe zahlreiche Möglichkeiten für Bürger, Vereine und Organisationen, Gesetze mit zu gestalten.

Dr. Thomas Reiche, Leiter des DIN-Arbeitskreises Gemeinschaftsverpflegung, erklärte in seinem Vortrag, wie man Gefahrenanalyse, Gefahrenbewertung und Risikobewertung in der Gemeinschaftsverpflegung durchführt. Hilfestellung gibt hier das Merkblatt "Sicher verpflegt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung. Dr. Petra Hiller beschäftigt sich als Fachtierärztin für Lebensmittelhygiene in dieser Behörde mit lebensmittelbedingten Erkrankungen, Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen. Sie führte aus, dass nicht nur die bekannten Erreger wie Salmonellen oder Noroviren ein Problem in der Gemeinschaftsverpflegung darstellten. So seien zum Beispiel auch Listerien ein großes Problem, da sich diese Erreger auch bei Kühlschranktemperaturen vermehren können.

Darf es also in einer Senioreneinrichtung für Bewohner ein weichgekochtes Frühstücksei geben? Carola Reiner, Beraterin für soziale Einrichtungen und Fortbildungsreferentin des Berufsverbandes Hauswirtschaft, rückte die Aussagen der Referenten in ein anderes Licht: Sie stellte nämlich fest, dass vor lauter Angst vor Haftungsansprüchen in sozialen Einrichtungen zunehmend auf Qualität verzichtet wird. Sie plädiert dafür, dass nicht die Angst vor möglichen Konsequenzen zu Entscheidungen führen darf. Vielmehr sollte man die Patienten, Bewohner und Gäste und deren Wünsche im Blick haben, um dann fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können. Oft helfe es, zu kommunizieren und zu begründen, warum bestimmte Handlungsspielräume genutzt würden.

Die Vorträge, Kurzfassungen und Bilder sind auf der Homepage des Berufsverbandes Hauswirtschaft http://berufsverband-hauswirtschaft.de veröffentlicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Hauswirtschaft e.V. Beate Imhof-Gildein, Geschäftsführerin Waiblinger Str. 11/3, 71384 Weinstadt Telefon: (07151) 43770, Fax: (07151) 47625

(wl)

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