Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

Rückkehr zur Sacharbeit gefordert / Deutscher Familienverband begrüßt Betreuungsgeld

(Berlin) - Erleichtert zeigt sich der Deutsche Familienverband über die für morgen vorgesehene Verabschiedung des Betreuungsgeldes. "Jetzt ist es höchste Zeit, nach langen Diskussionen, nach gegenseitigem Ausspielen von Lebensmodellen und nach unsäglichen Wortschöpfungen und furchtbaren Diffamierungen von Eltern endlich zur Sacharbeit zurück zu kehren" erklärt hierzu der Präsident des Verbandes Dr. Klaus Zeh.

Wir dürfen Eltern nicht den Weg vorschreiben, den sie mit ihren Kindern gehen wollen. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen wollen, sind keine Heimchen am Herd. Und Eltern, die ihr Kind in eine Krippe geben wollen, sind keine Rabeneltern. Der Maßstab muss die Entscheidung der Eltern sein, die ihre Kinder am besten kennen. Familien brauchen Wahlfreiheit. Und dazu gehört beides: einerseits gute Betreuungsangebote und andererseits eine gute finanzielle Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsleistung durch die eigenen Eltern.

Wenn Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder fehlen, ist diese Wahlfreiheit nicht gewährleistet. Wie das Statistische Bundesamt in dieser Woche feststellte müsste in den westlichen Bundesländern innerhalb eines Jahres ein Zuwachs um 63 Prozent realisiert werden. Dabei ist Geld nicht alles. "Auch wenn der Bund jetzt noch mehr Geld für den Ausbau von KiTas zur Verfügung stellt und Gebäude erstellt werden können, fehlt es an qualifiziertem Personal" stellt Verbandspräsident Zeh fest.

Wahlfreiheit ist aber auch nicht gegeben, wenn Familien finanziell nicht die Möglichkeit haben, vorübergehend zu Hause zu bleiben und ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen. Deshalb ist das Betreuungsgeld notwendig. "Wenn auch weit entfernt von einem Betreuungsbudget zur Schaffung echter Wahlfreiheit ist es ein klares Signal, dass Erziehungsarbeit für die Gesellschaft eine gleichwertige Leistung ist wie Erwerbsarbeit" erklärt Klaus Zeh. So, wie es jetzt verabschiedet werden soll, ist das Betreuungsgeld nach Auffassung des Verbandes noch kein rundes Modell, aber zumindest ein Anfang. Starre Regelungen schränken Vielfalt und Flexibilität zu sehr ein. Wer für seine Kinder stundenweise eine öffentlich geförderte Betreuung nutzt, muss anteiliges Betreuungsgeld bekommen. Pate für eine bessere Lösung kann die Teilzeitregelung im Landeserziehungsgeld stehen, das 2006 im Freistaat Thüringen mit gutem Erfolg eingeführt wurde. "Übrigens parallel zu einem sehr umfassenden Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung" fügt der damalige Minister des Freistaates Klaus Zeh hinzu. "Das geplante Betreuungsgeld ist erst der Einstieg in eine gerechte Familienförderung. Aber es ist gut, dass dieser Einstieg endlich geschafft wird. Wir sollten uns davor hüten, schon jetzt wieder über den Ausstieg nachzudenken" warnt Zeh im Interesse der Familien, die in ihrer Lebensplanung auf Verlässlichkeit angewiesen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. Pressestelle Luisenstr. 48, 10117 Berlin Telefon: (030) 30882960, Telefax: (030) 30882961

(tr)

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