Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Rürup-Kommission: Müssen jetzt 80 Prozent der Heimbewohner zum Sozialamt? / Bis zu 61 Prozent weniger Leistungen für Heimbewohner und nur minimale Erhöhung für ambulante Pflege

(Berlin) - Die am 28. August vorgelegten Ergebnisse der Rürup-Kommission gefährden das zentrale Ziel der Pflegeversicherung, die Abhängigkeit von Sozialhilfe zu vermeiden, so der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit rund 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt, in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD), der 500.000 Patienten repräsentiert.

Die Rürup-Kommission schlägt vor, dass die Sachleistungsbeträge für die stationäre Pflege in der Pflegestufe I um 61 Prozent und in der Pflegestufe II um 22 Prozent gekürzt, die Beträge in der Pflegestufe III um 5 Prozent angehoben werden sollen.

Der bpa und der SoVD verurteilen die geplante Absenkung. Beide Verbände warnen eindringlich vor den möglichen Auswirkungen:

„Wer die Leistungen um 61 Prozent kürzen will, macht etliche Heimbewohner zu Sozialhilfeempfängern und gibt faktisch den Vorrang der Pflegeversicherung vor der Sozialhilfe auf. Ziel der Pflegeversicherung war es, die Heimbewohner vor den Almosen der Sozialhilfe zu bewahren. Dieses Ziel darf keinesfalls aufgegeben werden!“ so der bpa-Präsident Bernd Meurer. „Durch die Kürzungsvorschläge wird ein zentrales Ziel der Pflegeversicherung ins Gegenteil verkehrt“, so SoVD-Vizepräsident Sven Picker.

Beide verwiesen darauf, dass durch die Einführung der Pflegeversicherung über 130.000 Personen keine pflegebedingten Leistungen der Sozialhilfe mehr in Anspruch nehmen mussten (Vergleich 1998 mit 1995). Dies entspricht einem Rückgang von über 44 Prozent - verbunden mit entsprechenden Kosteneinsparungen bei den Trägern der Sozialhilfe. Der bpa und der SoVD warnten davor, diese Errungenschaft rückgängig machen zu wollen und verwies auf den gesetzlichen Vorrang von Leistungen der Pflegeversicherung vor Leistungen der Sozialhilfe (§ 13 Abs. 3 SGB XI).

Die von der Rürup-Kommission angedachten Kürzungen sind problematisch, weil acht von zehn Heimbewohnern in den Pflegestufen I und II eingestuft sind, während von der geringfügigen Erhöhung bei der Pflegestufe III nur rund 21 Prozent der Bewohner profitieren würden. Die geplante Absenkung im stationären Bereich ist nicht hinnehmbar und ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und belastet vorrangig die zumeist in der Stufe I + II eingestuften Demenzerkrankten.

Die vorgeschlagenen Sachleistungsbeträge sollen auch für die ambulante häusliche Pflege gelten, was eine leichte Anhebung bedeuten würde. „Der Vorschlag der Rürup-Kommission für die häusliche Pflege geht in die richtige Richtung. Allerdings sind 16 € monatlich mehr für die Stufe I und 79 € mehr für die Stufe II nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“ so bpa-Präsident Bernd Meurer.
Gezielt setzen sich SoVD und bpa gegen das Vorurteil ein, Pflegebedürftige der
Stufe I gehörten nicht ins Heim.

„Pflegeheimbewohner haben nur Anspruch auf die stationären Pflegesachleistungen, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen auch die stationäre Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Abgesehen davon gehen Pflegebedürftige nicht aus Freude an der Vollverpflegung in ein Heim, sondern weil sie rund um die Uhr auf Pflege und Betreuung angewiesen sind“ so SoVD-Vizepräsident Sven Picker abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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