Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

SEPA - Vermieter müssen Zahlungsverfahren anpassen

(Berlin) - Ab dem 1. Februar 2014 gelten für Lastschriften und Überweisungen neue Regelungen: Die Standards der SEPA (Single Euro Payments Area) zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums treten in Kraft. "Insbesondere für die Immobilienwirtschaft ist dies ein wichtiges Thema, da viele Zahlungen über das Lastschriftverfahren abgewickelt werden", sagt Ulrich Löhlein, Referent Immobilienverwaltung beim Immobilienverband IVD. Beispiele sind das bargeldlose Einziehen von Mieten, die Bezahlung von Hausmeistertätigkeiten und Handwerkerleistungen, aber auch die Abrechnungen für Strom oder Müllgebühren. Mieter müssen sich beim neuen Zahlungsverkehr SEPA nur eine neue Nummer, die IBAN (International Bank Account Number) merken. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen kommt noch die BIC (Bank Identifier Code) hinzu. "Vermieter sollten den Aufwand der Umstellung jedoch nicht unterschätzen", warnt Löhlein. "Die klassische Lastschrift wird abgeschafft." So sind nach der Umstellung auf SEPA keine Lastschriften mehr per Beleg bei der Bank einreichbar. Alle Lastschriften sind danach nur noch elektronisch möglich.

Vermieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Lastschriften ihrer Mieter ab dem 1. Februar 2014 den SEPA-Standards entsprechen. Sie müssen dem Mieter ihre neue ID, Kontonummer nach der SEPA, die IBAN CREDITOR ID und eine Mandatsreferenz angeben. "Neu ist, dass der Zahlungsempfänger eine EU-weit eindeutige Kennung benötigt, die so genannte Gläubiger-Identifikation", sagt Löhlein. "Ohne diese Nummer können Vermieter nach dem Stichtag keine Lastschrift mehr einreichen." Die Gläubiger-ID kann nur und ausschließlich im Internet bei der Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden. Den Mietern muss außerdem eine Mandatsreferenznummer zugewiesen werden. Bestehende Einzugsermächtigungen, die schriftlich erteilt wurden können weiter genutzt werden. Online oder telefonisch erteilte Einzugsermächtigungen sollten nicht mehr weiterverwendet werden, da der Schuldner ein sehr langes Widerrufsrecht von 13 Monaten erhält.

Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels SEPA-Lastschrift am 1. Februar 2014 muss der Vermieter den Mieter über den Zeitpunkt der Belastung des Kontos und die Höhe des Betrags informieren. "Übernimmt eine Hausverwaltung die Überweisung, muss diese den Mieter entsprechend informieren", erklärt Löhlein.

Die IBAN finden Vermieter auf dem Kontoauszug ihrer Bank oder im Online-Banking. Bei vielen Banken und Sparkassen sind die Angaben auch bereits auf den Bankkundenkarten aufgedruckt. "Wenn noch nicht geschehen, sollten Vermieter die Umstellung auf die SEPA noch in diesem Jahr angehen, um die Mieter rechtzeitig zu informieren", rät Löhlein. "Ist für die Zahlungsvorgänge eine Hausverwaltung beauftragt, sollte mit dieser geklärt werden, wie diese die SEPA-Umstellung durchführen will."

In der Hausverwaltung fallen durch die Zahlungsverkehrsumstellung erhebliche Mehrarbeiten und Mehrkosten, nicht nur für das Briefporto an. Neben den Softwareupdates müssen die Creditor ID's abgefragt und alle Konten auf IBAN und BIC umgestellt werden. Bei der Berechnung der neuen Kontobezeichnungen ergeben sich Fehler, die mühevoll korrigiert werden müssen. Der IVD empfiehlt daher seinen verwaltenden Mitgliedsbetrieben den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(cl)

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