Pressemitteilung |

SPAM-Verbot im neuen UWG legitimiert juristische Praxis / Aber: Rechtsunsicherheit für E-Card- und Newsletter-Versender bleibt / Nur internationale Regelungen schränken SPAM-Problem wirksam ein

(Düsseldorf) - Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. begrüßt das nunmehr im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normierte SPAM-Verbot, durch das der gängigen juristischen Praxis Rechnung getragen wird. Trotz weiterhin bestehender Rechtsunsicherheiten und fehlender internationaler Regelungen ist damit zu rechnen, dass das ausdrückliche Verbot der Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails eine gewisse Präventivwirkung entfalten wird. Das Gesamtaufkommen an SPAM dürfte demnach geringer werden. Aufgrund der Tatsache, dass der weit überwiegende Teil an SPAM-Mails aus dem nichteuropäischen Ausland stammt, ist allerdings damit zu rechnen, dass sich der Rückgang in Grenzen hält. Der dmmv setzt sich daher im Rahmen der von ihm initiierten Anti-SPAM-Allianz im Verbund mit anderen internationalen wie nationalen Internet- und Multimedia-Verbänden für eine weltweite Regelung ein.

Die anstehende Gesetzesänderung, für den durch den Mehrheitsbeschluss im Bundestag nun der Weg frei ist, ist nach Auffassung des dmmv ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings löst die UWG-Novelle nicht das Problem bei der Eintragung und Versendung von Newlettern und E-Cards. Hier besteht nach wie vor eine erhebliche Rechtsunsicherheit gerade für Verwender automatisierter, nutzergesteuerter Anforderungsvorgänge, wie sie bei Newslettern oder E-Cards üblich sind. Eine versehentliche oder auch missbräuchliche Eintragung in die jeweiligen Systeme durch Dritte ist für die Anbieter kaum als solche zu erkennen. Erst die Versendung einer Bestätigungsmail an die eingetragene E-Mail-Adresse gibt letztlich Aufschluss über deren Korrektheit. Dies erst Recht zumal die Anbieter aus datenschutzrechtlichen Gründen weder dokumentieren können, durch wen die Eintragung in eine E-Mail-Liste tatsächlich erfolgt ist, noch zusätzliche Informationen des Eintragenden abfragen dürfen. Da die Rechtsprechung in einzelnen Fällen zudem die Zusendung eines Aktivierungslinks, wie sie bei Bestätigungsmails üblich ist, bereits als E-Mail-SPAM gewertet hat, laufen die Anbieter Gefahr, dass ihnen versehentliche oder missbräuchliche Eintragungen durch Dritte zugerechnet werden.

Da eine Beseitigung der bestehenden Rechtsunsicherheit durch den Gesetzgeber äußerst unwahrscheinlich erscheint, sind hier alle Marktbeteiligten gefordert. Der dmmv bietet den betroffenen Unternehmen in seinen Gremien geeignete Plattformen zur Erarbeitung einer ausgewogenen Lösung an. Diese Lösung beinhaltet ein Verfahren, das einerseits die Nutzerinteressen berücksichtigt und andererseits die größtmögliche Sicherheit des E-Mail-Verkehrs für alle Beteiligten von nutzergesteuerten E-Mail-Anforderungssystemen gewährleistet. Die nachgewiesene Einhaltung dieses Verfahrens gilt dabei als Maßstab für die Wettbewerbskonformität seines Leistungsangebotes - auch und gerade in den vereinzelten Fällen, in denen der Adressat die Zusendung der Werbe-E-Mail nicht selbst veranlasst hat.

Zahlreiche Studien belegen, dass das SPAM-Aufkommen inzwischen massiv die effektive Nutzung des Mediums einschränkt. Das Gros der versendeten SPAM-Mails stammt jedoch aus Nicht-EU-Ländern, in denen keine gesetzlichen Regelungen gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie existieren. Die Hauptverursacher bewegen sich also hier häufig in einem rechtsfreien Raum. Die Anti-SPAM-Allianz, an der sich neben dem dmmv noch andere betroffene Verbände aus Deutschland und Europa beteiligen, hat sich daher zum Ziel gesetzt, verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen auf internationaler und nationaler Ebene herbeizuführen. Der vom dmmv eingeschlagene Weg deckt sich dabei mit den Vorstellungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, die das Thema SPAM auf die Tagesordnung der Welthandelsorganisation (WTO) gesetzt sehen möchten, und der Europäischen Union, die verstärkt die Zusammenarbeit mit der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sucht. Einen ersten Teilerfolg konnte der dmmv im Dezember letzten Jahres verbuchen als das Thema SPAM im Rahmen des UN-Informationsgipfels in die Abschlusserklärung aufgenommen wurde. Konkrete Schritte zur Bekämpfung der SPAM-Problematik auf internationaler Ebene stehen indes noch aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband e.V. (dmmv) Christoph Salzig, Pressesprecher Kaistr. 14, 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/6004560, Telefax: 0211/60045633

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