Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Sachverständiger muss über Beilackierung entscheiden

(Bonn) - Die Entscheidung über das Beilackieren im Reparaturfall muss Teil des Sachverständigengutachtens bleiben. Das fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Entgegen der Meinung des Allianz-Zentrums für Technik (AZT) dürfe diese Entscheidung nicht ausschließlich erst in die Hand des Lackierers gelegt werden. "Wenn die Beilackierung nicht Gegenstand eines Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlags ist, sie aber trotzdem durchgeführt wird, ist das in der Regel eine Reparaturerweiterung, die grundsätzlich vorab mit der Versicherung, dem Geschädigten sowie dem Sachverständigen abgestimmt werden muss", sagt ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Dies sei in der Praxis nur schwerlich umsetzbar. Damit stünde die Beilackierung immer unter dem Damoklesschwert, dass Kfz-Betriebe die erforderlichen Kosten nicht oder nur mit großen Anstrengungen erstattet bekommen.

Im Übrigen sei die Beilackierung angrenzender Flächen um die Schadstelle heute nichts Besonderes, wie das AZT-Merkblatt den Anschein erweckt, sondern nach Expertenmeinung in 90 Prozent der Fälle unumgänglich. Eine Vielzahl entsprechender Urteile bestätige, dass die Feststellung der Notwendigkeit des Beilackierens bei den Sachverständigen aufgrund ihres Know-hows und ihrer Erfahrung in den richtigen Händen sei. Diesen Experten "Kaffeesatzleserei" vorzuwerfen, wie es das AZT in einem Interview tue, sei nicht akzeptabel und gehe an der Realität vorbei. "Uns drängt sich der Verdacht auf, dass das AZT die weitgehend gefestigte Rechtsprechung zur Notwendigkeit des Beilackierens aushebeln will", so Ulrich Dilchert. Daher fordere der ZDK das AZT auf, sein Merkblatt zu überdenken und mit allen Beteiligten zur Diskussion der Problematik in das zuständige Gremium der Deutschen Kommission für Lack- und Karosserieinstandsetzung zurückzukehren.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Pressestelle Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(sy)

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