Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU)

Saft, Eistee und Wein bleiben nach geltendem Recht pfandfrei / Jede fünfte Einwegverpackung stammt aus dem Ausland

(Berlin) - Wenn es bei der geltenden Verpackungsverordnung bleibt, dürfen Fruchtsaft, Eistee und sonstige kohlensäurefreie Getränke im kommenden Jahr weiterhin in Einwegverpackungen ohne Pfandzuschlag verkauft werden. Nach Einschätzung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) wird unter Berücksichtigung der amtlich anerkannten Bandbreite der Statistik die nach der Verpackungsverordnung vorgeschriebene Mehrwegquote bei kohlensäurefreien Getränken sowie Wein in absehbarer Zeit nicht unterschritten.

Die GVM-Erhebung wurde im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) nach der gleichen statistischen Methode durchgeführt wie die - für das Jahr 2001 noch nicht veröffentlichte - amtliche Feststellung der Mehrwegquote durch das Bundesumweltministerium. Nach der von der Bundesregierung geplanten Verschärfung der Verpackungsverordnung, über die Bundestag und Bundesrat noch zu entscheiden haben, müssten die Verbraucher künftig auch auf kohlensäurefreie Getränke in Glas- und PET-Einwegflaschen, Kunststoffbechern und Dosen einen Pfandzuschlag von mindestens 25 Cent bezahlen. Betroffen wären unter anderem Frucht- und Gemüsesäfte, Sportgetränke, Eistee, Fertigkaffee, Trinkmilch, Milchmischgetränke mit weniger als 50 Prozent Milchanteil sowie Spirituosenmixgetränke mit weniger als 15 Prozent Alkohol.

Die GVM hat zudem in ihrer Untersuchung für die AGVU festgestellt, dass fast 95 Prozent aller importierten Getränke in Einweg verpackt wurden. Im Jahr 2001 stammte bereits jede fünfte Einweggetränkeverpackung in Deutschland aus dem Ausland. Diese Auswirkungen des europäischen Binnenmarkts hatten nach Einschätzung der GVM wesentlich zur Unterschreitung der vorgeschriebenen Mehrwegquote und damit zur Auslösung der Pfandpflicht beigetragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU) Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: 030/2064266, Telefax: 030/20642688

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