Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Schäden durch Randale am 1. Mai / BdV informiert, welche Versicherungen zahlen

(Henstedt-Ulzburg) - Zerschlagene Fensterscheiben, beschmierte Häuserwände, brennende und demolierte Autos. Berlin und auch Hamburg stehen vor dem 1. Mai in besonderer Alarmbereitschaft. Laut aktueller Tagespresse wollen mehr als 8000 Menschen in Hamburg an Mai-Demonstrationen teilnehmen, in Berlin wird mit 9000 Teilnehmern gerechnet. Viele Anwohner fürchten die jährlichen Eskalationen zwischen gewaltbereiten Gruppen der eigentlich friedlichen Kundgebungen und meiden die an diesem Tag berüchtigten Stadtbereiche. Zu Recht, denn wenn das Auto in Flammen aufgeht, stellt sich schnell die Frage, ob die Kfz-Versicherung den Schaden übernimmt. "Gut, wenn in diesem Fall eine Teilkaskoversicherung besteht", weiß Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Ob und welche Versicherungen zahlen, wenn Schäden an Sachen oder gar Menschen durch Krawalle entstehen, erläutert der BdV in einer Übersicht:

Schäden an Fahrzeugen

Geht ein Fahrzeug durch Brandstiftung in Flammen auf, ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Wird das Fahrzeug von Randalierern durch Steinwürfe oder in anderer Weise beschädigt, dann sind diese Vandalismusschäden von der Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkaskoversicherung reicht für diesen Fall leider nicht aus. Die zahlt einzig Glasbruchschäden, wenn beispielsweise die Frontscheibe oder das Glas des Scheinwerfers beschädigt wird. Hat man lediglich eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abgeschlossen, bleibt man auf allen Schäden sitzen.

Schäden an Gebäuden und am Hausrat (Möbel, Kleidungsstücke usw.)

Brandschäden am Gebäude werden von der Wohngebäudeversicherung reguliert. Wenn jedoch ausschließlich die Wände des Eigenheims mit Graffiti besprüht werden oder Vandalen Fenster und Türen beschädigen, zahlt die Versicherung nur, wenn Vandalismus und die Beseitigung von Graffiti in den sogenannten "Besonderen Versicherungsbedingungen" eingeschlossen sind. Zerstörte Fensterscheiben werden nur dann reguliert, wenn eine gesonderte Glasversicherung besteht. Wird der Hausrat in dem Gebäude durch Feuer in Mitleidenschaft gezogen, zahlt die Hausratversicherung die Neuanschaffung dieser Sachen. Beschädigen Randalierer auf dem Grundstück stehende Gartenmöbel, bleiben Geschädigte leider auf dem Schaden sitzen.

Personenschäden

Eine unbeteiligte bei den Krawallen verletzte Person wird nur selten einen Täter benennen können, um Ersatzansprüche gegen diesen zu stellen. Dann helfen nur die eigenen Versicherungen weiter: Die Unfallversicherung würde bei Schäden mit bleibender Invalidität leisten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dann, wenn man aufgrund des Unfalles seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(sy)

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