Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Schallende Ohrfeige für Lebensversicherer / Assekuranz sollte endlich aus Niederlagen lernen / Keine Nullsummenspiele mehr

(Henstedt-Ulzburg) - Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12.10.2005 (Az: IV ZR 162/03) zum Rückkaufswert vorzeitig gekündigter Kapitallebensversichungen (KLV) ist eine schallende Ohrfeige für die Assekuranz. Der Richterspruch räumt mit der Umgehensweise der Gesellschaften mit Versichertengeldern auf und räumt Verbrauchern mehr Rechte ein. Zugleich werden schwere Defizite in der Kundenberatung der Gesellschaft deutlich. BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: "Dass nur ein Fünftel der Verträge das Laufzeitende erreicht und jeder zweite Vertrag vom Versicherten vorzeitig und meist nach wenigen Jahren gekündigt wird - spricht Bände über die Beratungsqualität."

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) begrüßt das Bundesgerichtshof-Urteil als richtungsweisend. Dass der Rückkaufswert prinzipiell nicht mehr kleingerechnet werden darf, ist vor allem bei vorzeitiger Kündigung in den ersten Jahren erfreulich. Jetzt kann der kündigende Kunde wenigstens nach Abrechnung und Abzug bestimmter Kostenanteile mit der Zahlung von ungefähr 40 Prozent seiner eingezahlten Beitragssumme rechnen. Das Urteil kann sich auf rund 20 Millionen zwischen 1994 und 2001 neu abgeschlossener Verträge für Kapitallebensversicherungen auswirken.

Bisher waren Versicherte, die wie der vom BdV im vorliegendem Fall juristisch unterstützten Kläger in den ersten Jahren rund 2.000 Euro an Beiträgen bezahlt hatten, vollkommen leer ausgegangen. Ursache für dieses keineswegs untypische Nullsummenspiel war die Praxis der Versicherer, in der ersten Beitragszeit Abschlusskosten sofort abzuziehen. Hinzu kommt im Falle vorzeitiger Kündigung eine an keiner Stelle vorher vereinbarte Stornogebühr. Tatsächlich hat der Versicherte anfänglich zunächst hohe "Vertragsnebenkosten" abbezahlt. Lilo Blunck: "Doch das hat dem Kunden niemand gesagt. Erfreulich wäre es, wenn die Versicherer aus ihren Niederlagen lernten - und mit offenen Karten spielten, in dem sie dem Versicherungsnehmer bereits vor Vertragsunterzeichnung alle Kosten und Modalitäten offenlegten".

Dass die Lebensversicherer bei Vertragsanpassungen auf ihr Treuhänderprinzip pochen, trägt aus Sicht des BdV nicht zur Transparenz bei: "Das bisher angewendete 'Treuhänderverfahren' ist einseitig, weil die Treuhänder von den Versicherungsunternehmen bezahlte Gewährsleute sind", kritisiert Lilo Blunck. Der BdV fordert die Einsetzung von unabhängigen Treuhändern unter Beteiligung von Verbraucherschutzorganisationen. Lilo Blunck: "So ließe sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Treuhänderpool bilden, auf den die Unternehmen bei Bedarf zurückgreifen könnten."

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

NEWS TEILEN: