Pressemitteilung |

Scheinmarketing der Politik bezogen auf den Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenkassen

(Augsburg) - Wir nähern uns dem Ende des Jahres 2015. Die aktuellen Mitteilungen der GroKo Bundesregierung weisen auf eine Beitragserhöhung zur GKV um 0,3 Prozent im Jahr 2016 hin.

Ende des Jahres 2014 verkündete die gleiche Regierung eine Beitragssenkung um 0,9 Prozent, also von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Hörte sich sicherlich gut für die Versicherten an.

Der Pferdefuß dieser Nachricht lag jedoch in der Aufhebung der Parität der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil wurde auf 7,3 Prozent eingefroren.

Im Verlauf des Jahres 2015 kam es dann zur Erhebung von Zusatzbeiträgen durch die GKV`en, die alleine von den Versicherten zu tragen waren, von 0,3 Prozent minimal und 1,3 Prozent maximal. Somit lag der Beitragssatz für die Versicherten bei minimal 14,6 Prozent bei einer einzigen GKV und maximal 15,5 Prozent bei der überwiegenden Anzahl der GKV`en.

In der Realität bedeutete dies eine Beitragserhöhung zwischen 2014 und 2015 von 1,1 Prozent unter Berücksichtigung des Wegfalls der Parität für den überwiegenden Teil der Versicherten, anstatt einer Beitragssenkung von 0,9 Prozent, somit für den Durchschnitt der gesetzlich Krankenversicherten eine Beitragserhöhung von 2 Prozent. Nun kommen nochmals zum 01.01.2016 ca. 0,3 Prozent dazu.

Da es sich um Pflichtbeiträge handelt, besteht nur die Möglichkeit des Wechsels zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, jedoch mit einem minimalen Erfolg auf Beitragsredu-zierung und einem erheblichen bürokratischen Aufwand.

Mit diesen Tricks versucht die GroKo ein positives Bild der Regierungspolitik im Gesund-heitswesen darzustellen. Leider werden diese Tricksereien in der Öffentlichkeit unzureichend erörtert und somit die Täuschung der Bürger möglich gemacht.

Wir forderten in diesem Zusammenhang vom Bundesversicherungsamt (BVA) im Juli 2015 die Aufklärung zu folgenden Fragen:

1. Wie hoch sind die Personalkosten der ca. 130 zugelassenen gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen?

2. Wie hoch sind die Raum - und Raumnebenkosten der gesamten Anzahl dieser Organisationen?

3. Wie hoch sind die direkten Werbekosten der GKV`en für die Findung neuer Mitglieder?

4. Wie hoch sind die Werbekosten der Kranken- und Pflegeversicherung bei Sportvereinen, der Bandenwerbung in Stadien, die Bewerbung durch Trikots?

5. Wie hoch sind die Werbekosten der einzelnen Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Angebot von kostenlosen Leistungen zur Prävention?

6. Wie hoch sind die anteiligen Kosten der gesetzlichen Kranken- und Pflegever- sicherung für die Funktionen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen?

Nach mehrmaligem Anmahnen einer Antwort beim Präsidenten des BVA erhielten wir dann Ende August 2015 nachfolgende Antwort: (Auszug des Schreibens des BVA):

".... Dessen ungeachtet, ist es dem Bundesversicherungsamt aber auch nicht möglich, die erbetenen Auskünfte ohne weiteres zu erteilen, weil Daten in einer auf Ihre detaillierten Fragestellungen spezifisch zugeschnittener bzw. selektierten Fassung hier nicht vorliegen. Diese müssten eigens recherchiert werden, was für uns einen unvertretbaren hohen Aufwand bedeutet...."

Wir fordern deshalb von den politischen Mandatsträgern eine intensive Überprüfung der Verwendung der Beiträge der Versicherten in den Organisationen der gesetzlichen Krankenkassen und der Realisierung von Transparenz dazu, bevor erneut in die Geldbörse der Versicherten gegriffen wird. Dies wäre eine sozialwirtschaftliche Maßnahme zu Gunsten der gesamten Qualität der Versorgung/Behandlung/Betreuung aller Bürger.

Quelle und Kontaktadresse:
Bürger Initiative Gesundheit e.V. Pressestelle Beethovenstr. 2, 86150 Augsburg Telefon: (0821) 508 679 60, Fax: (0821) 508 679 69

(dw)

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