Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Schiedsentscheidung zu ambulanten Pflegenoten / bpa zur heutigen Schiedsentscheidung zur PTVA: Ein gelungener Kompromiss und die Verhinderung von Schnellschüssen

(Berlin) - Auf Antrag des GKV Spitzenverband hat heute die Schiedsstelle abschließend über die Änderungen in der Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) entschieden. Die geänderte PTVA tritt damit in Kraft, geprüft wird hiernach aber erst ab 2017 anstatt 2016. Dieses hatten bpa und Trägerverbände, mit Ausnahme des VDAB, beantragt und durchgesetzt.
"Nach langen und zähen Verhandlungen und der Schiedsentscheidung zu den letzten verbliebenen Punkten steht am Ende ein Kompromiss, bei dessen Findung wir uns für praktikablere Lösungen und aussagekräftigere Kriterien eingesetzt und die fachliche Expertise der Pflegefachkräfte gestärkt haben. Für die Pflegebedürftigen wird die Transparenz erhöht, die Prüfer werden zukünftig gezwungen, sich nicht mehr allein auf die Dokumentation zu fokussieren, sondern als Nachweis der Qualität auch mit den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und den Pflegekräften zu sprechen. Irrelevante und wissenschaftlich nicht ausreichend belegte Prüfkriterien werden gestrichen", so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).

Für den Nachweis, ob die Prüfkriterien erfüllt sind, dient künftig nicht mehr nur die Pflegedokumentation, sondern auch die Befragung von Pflegefachkräften. "Damit erhält die fachliche Expertise der Pflegefachkräfte endlich eine angemessen höhere Bedeutung. Das war eine wesentliche Forderung des bpa, um die Aussagekraft der Qualitätsberichte zu erhöhen", erklärte Bernd Tews.

Prüfkriterien, die nur in seltenen Fällen vorkommen, wie zum Beispiel die Versorgung bei einem Stoma oder Prophylaxen in Zusammenhang mit beatmeten Patienten, werden ebenso abgeschafft wie die wissenschaftlich umstrittenen Fragen zu den Kontrakturen. "Es macht auch keinen Sinn, diese Kriterien pauschal bei allen Pflegebedürftigen zu erheben. Das ist ein Stück Bürokratieabbau", machte Tews deutlich.

Aufgrund der Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem Pflegestärkungsgesetz erfolgt eine Umsetzung bei den Prüfungen der neuen PTVA erst ab 2017. Ab dann gilt auch die neue vereinbarte Stichprobe in die Pflegebedürftige nach Pflegegraden einbezogen werden und die Heranziehung der Skalenwerte nach der stationären Transparenzvereinbarung. Wäre es nach dem ursprünglichen Willen des GKV gegangen, hätte es eine Änderung in 2016 und erneut in 2017 gegeben. Einzig das Prüfkriterium "Erste-Hilfe-Schulungen" wird bereits ab dem ersten Januar 2016 geändert. Da es hierzu in der Vergangenheit wiederholt Auseinandersetzungen gab, wurde die Fragestellung präzisiert und eine Stichprobe vereinbart.

"Eines bleibt für uns aber klar: Bei der Frage der Qualität wird ein Stück Papier nie den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen können", so Bernd Tews weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Bernd Tews, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(cl)

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