Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Schindler begrüßt Antwortschreiben von Staatssekretär Glahn zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe

(Mainz) - Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd hat im Juli dieses Jahres den rheinland-pfälzischen Staatssekretär Harald Glahn mit der Bitte angeschrieben, sich dafür einzusetzen, dass die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) auch zukünftig flexibel für alle Produktionssparten eingesetzt werden können. Eine weitere Schwächung der Betriebe, die aufgrund der GAP-Reform ohnehin bereits mit vielfältigen Problemen kämpfen müssten, könne keinesfalls hingenommen werden, so der BWV.

In seinem Antwortschreiben teilte der rheinland-pfälzische Staatssekretär nun mit, dass er ebenfalls die Auffassung vertrete, dass es nach der Entkopplung der Direktzahlungen geradezu sträflich wäre, den Betrieben durch produktspezifische Auflagen in Fördermaßnahmen der zweiten Säule die gerade gewonnenen unternehmerischen Freiheiten erneut zu beschneiden.

Vielmehr plädiere Glahn dafür, dass die angestrebten Verbesserungen, wie z. B. die Anhebung der Prosperitätsschwelle, für alle Produktionssparten gleichermaßen gelten solle. Darüber hinaus habe das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium bereits mehrfach gefordert, dass für die Sektoren Tabak und Zucker Entwicklungsperspektiven geschaffen werden, um Strukturbrüche in diesen Bereichen zu vermeiden.

Des Weiteren habe das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd im Rahmen der Diskussionen um die Tabakreform vehement unterstützt, so dass eine Kopplung in Höhe von 60 Prozent der Prämien bis zum Jahr 2009 erreicht werden konnte. Auch die 50 Prozent der Tabakprämien, die ab dem Jahr 2010 für Umstrukturierungsmaßnahmen der Tabakanbauer verwendet werden sollten, müssten unbedingt für die Tabak erzeugenden Regionen reserviert bleiben.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler, hat das Antwortschreiben des rheinland-pfälzischen Staatssekretärs Harald Glahn begrüßt. Es sei ungeheuer wichtig, die aufgrund der GAP-Reform belasteten Betriebe über die zweite Säule der Agrarpolitik zu unterstützen. Nur so könnten die Betriebe sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einstellen.

Arbeitsgenehmigungsverfahren in Listenform freiwillig

(bwv) Mainz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler, hat sich mehrfach dagegen ausgesprochen, dass der einzelne Arbeitnehmer grundsätzlich vor der Beschäftigungsaufnahme die Arbeitserlaubnis bei der örtlichen Arbeitsagentur einholen muss, auch wenn er aus einem der neuen Beitrittsstaaten komme und grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis mehr benötige.

Dies könne bei der Anforderung von kurzfristigen Saisonarbeitskräften, insbesondere bei Großanforderungen, die vor der Ernte durchaus üblich seien, zu Verzögerungen führen. Das zur Lösung dieses Problems vorgesehene vorläufige Arbeitsgenehmigungsverfahren in Listenform habe ebenfalls zu deutlichen Problemen in der praktischen Umsetzung geführt, so Schindler. Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage hat dieses Anliegen unterstützt und sich mit der Bitte um eine praxisgerechte Lösung an Bundeswirtschaftsminister Clement gewendet.

In einem Schreiben teilte Wirtschaftsminister Clement nun mit, dass dieses vorläufige Arbeitsgenehmigungsverfahren in Listenform ein alternatives Verfahren sei und keinerlei Verpflichtungen für den Arbeitgeber enthalte, dieses auch anzuwenden. Das Verfahren trage nach Ansicht Clements jedoch einer schnelleren Aufnahme der Beschäftigung durch die Saisonarbeitskräfte Rechnung, die gerade in der Erntezeit einen entscheidenden Vorteil darstelle.

Darüber hinaus hat Wirtschaftsminister Clement zugesagt, bei Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Überlegungen aufzugreifen, die zulässige Beschäftigungsdauer für Saisonarbeitskräfte auf bis zu vier Monate auszudehnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550

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