Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Schließung von Bundeswehrstandorten / Bund muss Konversionsfonds zur Unterstützung der Standortgemeinden auflegen

(Berlin) - Anlässlich der beabsichtigten Schließung von über 100 Bundeswehrstandorten bekräftigte der Deutsche Städte- und Gemeindebund seine Forderung an den Bund, einen Konversionsfonds zur Unterstützung der von den Standortschließungen betroffenen Städte und Gemeinden einzurichten. „Ohne zusätzliche Mittel wird der Strukturwandel in vielen betroffenen Kommunen nicht gelingen können“, sagte der 1. Vizepräsident des DStGB, Bürgermeister Roland Schäfer , Bergkamen, am 21. April in Rheine. Die bisherigen Möglichkeiten der Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" reichten nicht aus. Das Programm sei räumlich begrenzt und decke eine Reihe von betroffenen Gemeinden nicht ab.

Schäfer betonte am Rande einer Tagung seines Verbandes zu Konversionsfragen, dass sich die Standortgemeinden in der Vergangenheit auf die Bedürfnisse der Bundeswehr eingestellt hätten. Vom Straßenbau über die Ver- und Entsorgung bis hin zur Siedlungsentwicklung habe man die stationierten Soldaten berücksichtigt. Der Abzug bedeute nun für jede betroffene Gemeine einen Bruch mit der bisherigen Planung und Entwicklung. "Die Gemeinden akzeptieren die Entscheidungen der Bundeswehr – aber jetzt sind Bund und Länder in der Pflicht, sie bei der Gestaltung des Wandels zu unterstützen", sagte Schäfer. Er appellierte an die Länder, die Standortgemeinden auch finanziell zu unterstützen und im Rahmen ihrer Wirtschaftsförderung Sonderprogramme für Konversionsgemeinden zu schaffen.

Notwendig sei zudem eine verlässliche und frühzeitige Information der Gemeinden. Darüber hinaus forderte Schäfer die Bundeswehr auf, aufgegebene Liegenschaften von Altlasten zu befreien. Andernfalls mache das Altlastenrisiko eine sinnvolle Vermarktung unmöglich.

Schließlich solle die Vermarktung von Bundeswehrliegenschaften den betroffenen Gemeinden überlassen werden, wenn diese es wünschen. Es dürfe nicht sein, dass die Vermarktung allein von den Aktivitäten der zuständigen Gesellschaften des Bundes abhängig sei. "Die Kapazitäten reichen beim Bund nicht für alle Liegenschaften“, so Schäfer. Oft werde mehr verwaltet als vermarktet. Es sei daher sinnvoll, wenn die Gemeinden mit ihrer Kenntnis der Region die Vermarktung auf Wunsch übernehmen könnten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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