Pressemitteilung | BUND e.V. - Bundesverband - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Seehofers Gentechnikpläne verraten Landwirte, Lebensmittelhersteller und Verbraucher

(Berlin) - Das heute (28. Februar 2007) vom Bundeskabinett verabschiedete Eckpunktepapier von Agrarminister Horst Seehofer zum Gentechnikgesetz ist nach Ansicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Vorstufe für ein „Gentechnik-Durchmarsch-Gesetz“. Leider lasse sich in dem Papier keine der von der SPD erhobenen Forderungen zum Schutz von Umwelt und Verbraucher mehr auffinden. Warum die SPD dies akzeptiere sei unklar, schließlich habe sie sich den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft noch vor kurzem auf die Fahnen geschrieben. So habe sie vorgehabt, für unmittelbare und mittelbare Schäden durch gentechnische Verunreinigungen von Ernten die Verursacher haften zu lassen. Die SPD müsse jetzt erklären, warum sie keine einzige ihrer Forderungen durchgesetzt habe.

Seehofer erteile Forschungseinrichtungen und Firmen, die Gentech-Pflanzen experimentell erproben sowie Bauern, die diese kommerziell anbauen wollen einen Freibrief für großflächige gentechnische Verunreinigungen. Landwirte und Verbraucher, die auch künftig gentechnikfrei wirtschaften und sich ernähren wollten, würde mit den Eckpunkten schwer geschadet. Seehofer und das gesamte Bundeskabinett unterstützen leider eine Minderheit, die der Agro-Gentechnik zum Durchbruch verhelfen wolle und ignorierten den Wunsch der Mehrheit, die Gentechnik nicht auf Feldern und Tellern wünsche.

Wenn der Plan realisiert werde, für gentechnisch verunreinigte Ernten erst oberhalb von 0,9 Prozent eine Entschädigung zu ermöglichen, würde die Grundkontamination der Nahrungskette zur Regel und der Großteil der Haftungsfälle in Zukunft nicht mehr entschädigt. Verunreinigte Ernte würde außerdem unverkäuf­lich und die Bauern blieben auf dem Schaden sitzen. Zu den Verlierern gehörten dann auch Lebensmittelhandel und -industrie. Profitieren würden Gentech-Landwirte und -Firmen, die ihr Saatgut leichter verkaufen könnten. Eine Entschädigung bei ungewollten Folgen von gentechnischer Forschung und experimentiellen Freisetzungen beschränke sich lediglich auf unmittelbare Nachbarn und dann auch nur auf die Ernten und nicht auf Produkte, die daraus gewonnen würden.

Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin des BUND: “Jede Kontamination eines Feldes mit gentechnischen Bestandteilen ist ein Nachteil für die betroffenen Landwirte und muss deshalb entschädigt werden. Als Grenzwert oberhalb dem entschädigt werden muss, sollte nach dem Vorbild des Gentechnikgesetzes der Steiermark 0,1 Prozent gelten. Wenn dies nicht geschieht, verliert der Verbraucher seine Wahlfreiheit und mittelfristig wird ihm jede Entscheidung für garantiert gentechnikfreie Lebensmittel genommen.“

Der BUND fordert, dass Forschungseinrichtungen und Gentech-Firmen Freisetzungsversuche so durchführen, dass Verunreinigungen von Nachbarfeldern nicht möglich sind. Sollte es trotz aller Vorsichtmaßnahmen zu Kontaminationen kommen, müssten die Firmen und Forschungseinrich­tungen alle Schäden in der Produktionskette selbst übernehmen und dürften das Risiko nicht auf die Steuerzahler bzw. Lebensmittel­handel und -industrie abwälzen. Um das Risiko zu minimieren, müssten zudem die vorgesehenen Sicherheitsabstände vergrößert werden. Außerdem sei das öffentliche Standortregister von Gentech-Feldern in seiner jetzigen Form zu erhalten. Geheimniskrämerei beim Einsatz der Gentechnik führe lediglich zu mehr Bürokratie und Verunsicherung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Pressestelle Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin Telefon: (030) 275864-0, Telefax: (030) 275864-40

(sh)

NEWS TEILEN: